
Es sei nicht erkennbar, dass die Fachgerichte den Schutzgehalt der Meinungsfreiheit der Antragstellerin aus Artikel 5 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes verkannt hätten, so das Bundesverfassungsgericht weiter. Die NPD hatte beim ZDF einen Wahlwerbespot für die Europawahl eingereicht, der vom Sender abgelehnt worden war, weil dieser den Straftatbestand der Volksverhetzung erfülle.
© 2019 dts Nachrichtenagentur