Das Bundesverfassungsgericht hat einen Eilantrag der NPD auf Verpflichtung zur Ausstrahlung eines Wahlwerbespots abgelehnt. Eine Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache sei unbegründet, da sich die Entscheidungen "im fachgerichtlichen Wertungsrahmen hielten", hieß es zur Begründung.
Es sei nicht erkennbar, dass die Fachgerichte den Schutzgehalt der Meinungsfreiheit der Antragstellerin aus Artikel 5 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes verkannt hätten, so das Bundesverfassungsgericht weiter. Die NPD hatte beim ZDF einen Wahlwerbespot für die Europawahl eingereicht, der vom Sender abgelehnt worden war, weil dieser den Straftatbestand der Volksverhetzung erfülle.
Es sei nicht erkennbar, dass die Fachgerichte den Schutzgehalt der Meinungsfreiheit der Antragstellerin aus Artikel 5 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes verkannt hätten, so das Bundesverfassungsgericht weiter. Die NPD hatte beim ZDF einen Wahlwerbespot für die Europawahl eingereicht, der vom Sender abgelehnt worden war, weil dieser den Straftatbestand der Volksverhetzung erfülle.
© 2019 dts Nachrichtenagentur