Der Tübinger Oberbürgermeister Boris Palmer (Grüne) hat die ersten 20 Briefe an Grundstückseigentümer verschickt, die er notfalls enteignen will, wenn sie ihr brachliegendes Grundstück nicht bebauen. Das Stadtoberhaupt fordere die Eigentümer zu einer "verbindlichen Erklärung" auf, "in spätestens zwei Jahren ein Baugesuch einzureichen" und innerhalb von vier Jahren "die Schaffung von Wohnraum zu ermöglichen", heißt es in dem Schreiben, über das die "Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung" berichtet.
Alternativ könnten sie das Grundstück zum Verkehrswert an die Stadt veräußern. "Falls Sie nicht antworten, wird die Stadtverwaltung ein formelles Anhörungsverfahren durchführen", schreibt Palmer weiter. Der Begriff "Enteignung" komme in dem Brief nicht wörtlich vor. Der Bürgermeister beziehe sich aber ausdrücklich auf den Paragraphen 176 des Baugesetzbuchs, der den Eigentümer verpflichtet, "innerhalb einer zu bestimmenden angemessenen Frist entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplans zu bebauen".
Kommt er der Verpflichtung nicht nach, "kann das Enteignungsverfahren eingeleitet werden", so heißt es im Gesetz weiter. Palmer hatte den Schritt bereits vor einiger Zeit angekündigt. Er war damit auf breite Zustimmung von der Grünen-Parteispitze über den Städtetag bis hin zum Bundesinnenministerium gestoßen. Hintergrund ist der dramatische Mangel an Wohnraum in Ballungsräumen und Universitätsstädten.
Das Tübinger Vorgehen unterscheidet sich vom Volksbegehren in Berlin, das die Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände nach Artikel 15 des Grundgesetzes anstrebt.
Alternativ könnten sie das Grundstück zum Verkehrswert an die Stadt veräußern. "Falls Sie nicht antworten, wird die Stadtverwaltung ein formelles Anhörungsverfahren durchführen", schreibt Palmer weiter. Der Begriff "Enteignung" komme in dem Brief nicht wörtlich vor. Der Bürgermeister beziehe sich aber ausdrücklich auf den Paragraphen 176 des Baugesetzbuchs, der den Eigentümer verpflichtet, "innerhalb einer zu bestimmenden angemessenen Frist entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplans zu bebauen".
Kommt er der Verpflichtung nicht nach, "kann das Enteignungsverfahren eingeleitet werden", so heißt es im Gesetz weiter. Palmer hatte den Schritt bereits vor einiger Zeit angekündigt. Er war damit auf breite Zustimmung von der Grünen-Parteispitze über den Städtetag bis hin zum Bundesinnenministerium gestoßen. Hintergrund ist der dramatische Mangel an Wohnraum in Ballungsräumen und Universitätsstädten.
Das Tübinger Vorgehen unterscheidet sich vom Volksbegehren in Berlin, das die Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände nach Artikel 15 des Grundgesetzes anstrebt.
© 2019 dts Nachrichtenagentur