The We Company ("WeWork") gab bekannt, einen aktualisierten Entwurf einer Eintragungserklärung auf dem Formular S-1 bei der Securities and Exchange Commission ("SEC") zum Börsengang seines Aktienkapitals vertraulich eingereicht zu haben. WeWork hatte das Formular S-1 bei der SEC ursprünglich im Dezember 2018 eingereicht. Durch diesen Vorgang kann sich WeWork vorbehaltlich bestimmter Markt- und sonstiger Bedingungen für eine Börsennotierung entscheiden.
Die vorliegende Pressemitteilung stellt kein Verkaufs- oder Kaufangebot bezüglich Wertpapieren dar. Angebote, Ersuchungen oder Kaufangebote bzw. Wertpapierverkäufe erfolgen im Einklang mit den Eintragungsvorgaben des Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung ("Securities Act"). Die vorliegende Bekanntgabe erfolgt im Einklang mit Rule 135 im Rahmen des Securities Act.
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