Der Oberste Gerichtshof der USA hat eine
Kartellklage gegen Apple
Die Kläger argumentieren, Apple habe den Markt für Apps auf iPhone und iPad widerrechtlich monopolisiert. Dadurch gebe es weniger Wettbewerb und den Verbraucher entstünden höhere Kosten. Apple behält einen Teil der Verkaufserlöse ein, so funktionieren auch andere Plattformen. Deshalb könnte die Entscheidung des Obersten Gerichts auch Verbraucherklagen gegen andere Anbieter auslösen.
Apple wollte erreichen, dass die Klage abgewiesen wird. Das Unternehmen stützte sich dabei auf eine alte Gerichtsentscheidung, und argumentierte dass iPhone-Besitzer keine Kartellklage einreichen können, weil die App-Entwickler die Preise festlegten - und nicht Apple. Das Oberste US-Gericht wies den Einspruch am Montag ab. Damit kann das Verfahren seinen Lauf nehmen.
Richter Brett Kavanaugh argumentierte in der Entscheidung, hätte sich das Gericht auf Apples Argumentation grundsätzlich eingelassen, würde es Monopolisten einen Weg aufzeigen, wie sie sich bloß durch eine geschickte Gestaltung ihrer Deals der Wettbewerbskontrolle entziehen könnten. Es war eine knappe Entscheidung mit 5 zu 4 Stimmen - und der Konservative Kavanaugh solidarisierte sich dabei mit seinen vier liberalen Kollegen, während die vier restlichen Konservativen dagegen stimmten.
Apple teilte im Gegenzug mit: "Wir sind überzeugt, dass wir uns durchsetzen, wenn die Fakten vorgelegt werden, und dass der App Store kein Monopol ist, wie man es auch misst." Die Preise würden von den App-Entwicklern festgelegt und Apple spiele keine Rolle dabei. Die weitaus meisten Anwendungen seien ohnehin kostenlos.
Der Konzern hatte stets auch den Vorteil einer höheren Sicherheit
für die Nutzer betont, wenn nur geprüfte Anwendungen auf die Geräte
kommen können. Bei dem konkurrierenden Smartphone-System Android hat
Google
In Apples App Store - und auch auf anderen Download-Plattformen wie etwa Googles Play Store für Android-Geräte - ist es üblich, dass App-Anbieter 70 Prozent der Erlöse bekommen, während 30 Prozent beim Plattformbetreiber bleiben. Das gilt auch für Käufe innerhalb von Apps. Bei Software-Abos verlangt Apple ab dem zweiten Jahr 15 Prozent des Umsatzes.
Dieses Gebührenmodell wird bereits vom Musikstreaming-Marktführer
Spotify
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