
SeniVita Sozial gGmbH: Erste Teilzahlung der nachzuholenden Genussschein-Vergütung erfolgt Ende Juni DGAP-Ad-hoc: SeniVita Sozial gGmbH / Schlagwort(e): Sonstiges/Ausschüttungen SeniVita Sozial gGmbH: Erste Teilzahlung der nachzuholenden Genussschein-Vergütung erfolgt Ende Juni 17.05.2019 / 17:12 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Es liegen nun die Voraussetzungen vor, damit Ende Juni 2019 sowohl Rückzahlungen der gekündigten Genussrechte/Genussscheine erfolgen als auch eine erste Teilzahlung der nachzuholenden Genussscheinvergütung (für 2017) geleistet werden können. Die genauen Termine, die Reihenfolge der Rückzahlungen sowie der Umfang der Nachzahlung werden derzeit mit den Wirtschaftsprüfern abgestimmt und veröffentlicht, sobald sie festgelegt sind. Die Zahlung der am 27. Mai 2019 für 2018 fälligen Genussscheinvergütung kann und darf erst dann erfolgen, wenn die Nachzahlungen für 2017 in vollem Umfang geleistet sind. Um dies schnellstmöglich umsetzen zu können, wird bis Jahresende 2019 eine weitere Nachzahlung angestrebt.
17.05.2019 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de
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