Berlin (ots) - Das Tempelhof-Gesetz, das vor genau fünf Jahren nach einem Volksentscheid beschlossen wurde, schließt die Bebauung auf der rund 300 Hektar großen Freifläche des ehemaligen Flughafengeländes zu 100 Prozent aus. Auf diese wundervolle und weltweit einmalige Freifläche mitten in der Stadt verzichten? Unvorstellbar! Und auch völlig unnötig, zumal das ohnehin niemand fordert. Selbst der damalige Masterplan, der beim Volksentscheid 2014 durchfiel, sah vor, dass der größte Teil der Freifläche, nämlich 230 Hektar, also 77 Prozent, gesichert werden sollte. Zum Vergleich: Der Tiergarten misst 210 Hektar. Wenn nun angesichts des Mangels an bezahlbaren Wohnungen eine Randbebauung wieder ins Spiel gebracht wird, ist klar, dass einfach nur die Wiedervorlage des alten Plans keine Chance hätte. Zu groß die - berechtigte - Kritik an der 300 Millionen Euro teuren "Wowereit-Gedächtnis-Bibliothek" oder den Wohnblöcken, die den Bewohnern des Oderkiezes direkt vor die Nase gesetzt worden wären. Ein echtes neues Nachdenken ist erforderlich, um genau auszuloten, unter welchen Bedingungen am Feld doch noch Wohnraum geschaffen werden kann für die vielen Menschen, die schon heute in der Stadt händeringend eine Bleibe suchen. Natürlich lösen 5000 Wohnungen nicht das Wohnungsproblem, wie Bausenatorin Katrin Lompscher (Linke) immer wieder betont. Doch ist das ein Grund, gar nicht erst über den erheblichen Beitrag zur Linderung der Not nachzudenken? Tatsächlich fehlen schon heute mehr als 100.000 Wohnungen und das Bevölkerungswachstum hält an. Die Überlegung, eine Randbebauung erneut zur Abstimmung zu stellen, hat deshalb nichts mit dem mangelnden Respekt vor dem Volksvotum zu tun. Sie erkennt die geänderten Realitäten in der Stadt an. Ob es wirklich 100 Prozent Tempelhofer Feld sein müssen, darüber sollten die Berliner erneut abstimmen dürfen.
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