Düsseldorf (ots) - Durch das Geständnis im Fall Lübcke wird zur erschütternden Gewissheit, dass zum ersten Mal in der Nachkriegszeit ein rechtsextremistisch motivierter Mord an einem Staatsvertreter verübt wurde. Diese Tat richtet sich gegen alle Demokraten. Dementsprechend hart müssen die Konsequenzen sein. Die Demokratie ist gefordert, unter Beweis zu stellen, dass sie wehrhaft ist.
Spätestens jetzt ist klar, dass es Handlungsbedarf gibt. Trotz eines Gesetzes, das die Löschung von Hass und Hetze im Netz vorsieht, bleiben immer noch zu viele Schmähungen, Morddrohungen und volksverhetzende Beiträge zu lange in den sozialen Netzwerken stehen. Das muss konsequenter geahndet werden.
Ebenso müssen Anzeigen gegen die Absender von Hassreden und Mordaufrufen ernster genommen werden als bisher. Viel zu oft stellen die Gerichte die Verfahren ein, auch wenn die Inhalte von Mails und Postings eindeutig strafrelevant sind. Die Staatsanwaltschaften müssen Hass und Hetze nicht nur als Bedrohung gegen Einzelne ahnden. Sie müssen dagegen vorgehen, weil eine solche Stimmung das gesellschaftliche Klima vergiftet und damit auch eine Gefahr für die Prinzipien der Demokratie darstellt. Die Nachrichtendienste sind in der Pflicht, sich stärker um rechtsextremistische Netzwerke und mögliche Täter zu kümmern. Der Fall Lübcke hinterlässt den Eindruck, dass der Staat auf dem rechten Auge blind ist. Das ist gefährlich für alle Demokraten und schafft im Ausland ein verheerendes Image für Deutschland angesichts seiner historischen Schuld.
Es waren auch AfD-Mitglieder und Anhänger, die die Wut gegen Lübcke in den sozialen Netzwerken zu Jahresbeginn erneut geschürt haben. Vor diesem Hintergrund ist die glasklare Abgrenzung der CDU von der AfD und der Ausschluss jeglicher Zusammenarbeit eine wichtige Botschaft.
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Spätestens jetzt ist klar, dass es Handlungsbedarf gibt. Trotz eines Gesetzes, das die Löschung von Hass und Hetze im Netz vorsieht, bleiben immer noch zu viele Schmähungen, Morddrohungen und volksverhetzende Beiträge zu lange in den sozialen Netzwerken stehen. Das muss konsequenter geahndet werden.
Ebenso müssen Anzeigen gegen die Absender von Hassreden und Mordaufrufen ernster genommen werden als bisher. Viel zu oft stellen die Gerichte die Verfahren ein, auch wenn die Inhalte von Mails und Postings eindeutig strafrelevant sind. Die Staatsanwaltschaften müssen Hass und Hetze nicht nur als Bedrohung gegen Einzelne ahnden. Sie müssen dagegen vorgehen, weil eine solche Stimmung das gesellschaftliche Klima vergiftet und damit auch eine Gefahr für die Prinzipien der Demokratie darstellt. Die Nachrichtendienste sind in der Pflicht, sich stärker um rechtsextremistische Netzwerke und mögliche Täter zu kümmern. Der Fall Lübcke hinterlässt den Eindruck, dass der Staat auf dem rechten Auge blind ist. Das ist gefährlich für alle Demokraten und schafft im Ausland ein verheerendes Image für Deutschland angesichts seiner historischen Schuld.
Es waren auch AfD-Mitglieder und Anhänger, die die Wut gegen Lübcke in den sozialen Netzwerken zu Jahresbeginn erneut geschürt haben. Vor diesem Hintergrund ist die glasklare Abgrenzung der CDU von der AfD und der Ausschluss jeglicher Zusammenarbeit eine wichtige Botschaft.
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