BERLIN (Dow Jones)--Die geplante Reform der Grundsteuer hat eine nachteilige Wirkung für Bundesländer, in denen die Immobilienpreise vergleichsweise stark gestiegen sind. Mit einer höheren Bemessungsgrundlage wächst auch die Beitragspflicht im Länderfinanzausgleich, stellt das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) Köln in einer Kurzstudie fest, die der Zeitung Welt am Sonntag vorliegt. "Die Grundsteuerreform wird aufgrund höherer Immobilienbewertungen regional zu Mehreinnahmen führen, die allerdings zum Großteil mit Zahlungen im Finanzausgleich verrechnet werden", schrieben die Autoren in der IW-Analyse, so die Zeitung.
Nach einer Modellrechnung des IW müsste beispielsweise Bayern bei einer Grundsteuermehreinnahme von 100 Euro davon 40 Euro an die anderen Länder abführen. Beim jetzt noch geltenden Verfahren mit älteren Einheitswerten wären es hingegen 36 Euro. Deutlich stärker fiele dieser Effekt in den ostdeutschen Bundesländern aus, da hier besonders alte Immobilien-Einheitswerte aus dem Jahr 1935 gelten würden und der Wertzuwachs entsprechend hoch ausfiele. In Nordrhein-Westfalen dagegen sänke laut IW das Grundsteuerpotenzial, sodass von 100 Euro Grundsteuermehreinnahmen statt wie bisher 45 Euro nur 37 Euro weitergereicht werden müssten.
Das sei selbst dann der Fall, wenn die tatsächliche Steuerlast konstant bleiben sollten, so wie es Bund und Länder planten. Die Gemeinden sollten die die kommunalen Hebesätze künftig senken, damit die Bürger nicht stärker belastet würden als bisher. Für das Normierungsverfahren im Länderfinanzausgleich seien laut IW jedoch nicht die erzielten Steuereinnahmen relevant, sondern ein fiktiver Wert.
"Bei einer gleichzeitigen Senkung der Hebesätze, sodass das Gesamtaufkommen trotz höherer Bemessungsgrundlage unverändert bleibt, greift das Normierungsverfahren. Das Bundesland hätte im Länderfinanzausgleich fiktiv mehr Steuereinnahmen als vorher, obwohl es in der Kasse genauso viel hat wie vorher", stelle IW-Studienautor Tobias Hentze fest. "Die Politik sollte daher bei der Umstellung das Normierungsverfahren aushebeln." Ansonsten könne es sein, dass die Länder und Gemeinden weniger Interesse entwickeln könnten, die Hebesätze tatsächlich zu senken.
Dieser Effekt könne in jenen Bundesländern eintreten, die sich für das wertbasierte Modell entscheiden, das Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) ursprünglich bundesweit einführen wollte. Entscheide sich ein Land für das so genannte Flächenmodell, bei dem nicht der Immobilienwert, sondern Grundstücks- und Wohnflächen ausschlaggebend seien, wäre der Effekt geringer.
Bis zum Ende dieses Jahres muss das neue Gesetz verabschiedet werden. Bislang haben Bundestag und Bundesrat die vorliegende Reform aber noch nicht bestätigt.
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September 01, 2019 04:20 ET (08:20 GMT)
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