
Für das aktuelle Schuljahr hat der Datenschutzbeauftragte nun klare Regeln formuliert, die für alle gelten: Für eine Videoüberwachung zum Schutz vor Vandalismus, Einbruch oder ähnlichem genügt nicht die "bloße Vermutung" einer Gefahr, es braucht konkrete Anhaltspunkte. Zudem müssen vor der Installation weniger einschneidende Schutzmaßnahmen geprüft werden. So kann eine Videoüberwachung nachts sinnvoll sein, während die Geräte am Tag bei Anwesenheit eines Hausmeisters ausgeschaltet bleiben. Eine Speicherung über zwei bis drei Tage dürfte "regelmäßig ausreichen". Vorgeschrieben sind zudem Hinweisschilder.
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