Freiburg (ots) - Strafrechtlich ist der Fall Lügde mit dem Urteil des Landgerichts Detmold zumindest vorerst abgeschlossen. Die beiden Hauptbeschuldigten müssen lange Zeit in Haft, und sie werden auch nach Verbüßung erst einmal nicht freikommen. Das Unbehagen an diesem Richterspruch liegt weniger am Urteil als am Verfahren. Wie etwa im Fall Staufen saßen in Detmold nur zwei Beschuldigte auf der Anklagebank. Wieder einmal blieben jene unsichtbar und nicht belangt, die eine Mitverantwortung tragen. Die Mitarbeiter zweier Jugendämter, Polizisten, aber auch Eltern, die nicht so genau wissen wollten, was mit ihren Kindern geschieht. http://mehr.bz/khs207s
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