
Die Bundesdatenschutzbeauftragte weist in ihrem Bericht insbesondere auf Folgendes hin:
- Das BKA habe teilweise auf unsubstantiierte Anfragen
ausländischer Behörden Daten abgefragt.
- Teilweise würden allgemein Netzwerke beteiligter Personen zu
einer Szene abgefragt, ohne dass ein Tatverdacht vorliege. So
wurden Daten über "Anarchisten" mit der Unterstellung erhoben,
es handele sich um linke Gewalttäter. Auch bei "extremistischen
Vereinigungen" sei teils nicht ersichtlich, welche Straftat oder
ob überhaupt ein Strafverfahren vorliegt.
- Es genüge schon ein Kontakt zu einem Beschuldigten, um abgefragt
zu werden.
- Ausländische Abfragen könnten auch einer "allgemeinen
geheimdienstlichen Lageeinschätzung" dienen, zu denen
Bestandsdatenabfragen nicht zugelassen sind. Teilweise seien bei
Anfragen aus dem Ausland Geheimdienste direkt beteiligt. Es gebe
in diesen Fällen keine strikte Trennung zwischen Polizei und
Geheimdienst.
- Wegen einer verdächtigen Person seien in einem Fall auch alle
anderen Bewohner ihres Hauses abgefragt worden.
- Teilweise seien Informationen über Personen erhoben worden, die
nur Zeugen oder Kontaktpersonen waren.
- In einem Fall seien Bestandsdaten (Telekommunikationsdaten) zu
einem "weiten Umkreis" der Zielperson abgefragt worden.
- Die lange Aufbewahrungsdauer von 10 Jahren beim BKA sei "sehr
fragwürdig". Die Dokumentation was, warum, wie lange gespeichert
wird sei mangelhaft. Breyer kommentiert: "Seit Jahren attackiere ich die Bestandsdatenauskunft und den Identifizierungszwang für Nutzer von Prepaid-Karten. Jetzt erfahre ich, dass der Missbrauch bereits Realität ist: Wie ein Geheimdienst kundschaftet das BKA mithilfe der Bestandsdatenauskunft Personen aus, die einer Straftat nicht einmal ansatzweise verdächtig sind, und liefert diese an ausländische Behörden aus - mit ungewissen Konsequenzen. Hier bestätigt sich wieder: Nur die Anonymität schützt vor falschem Verdacht. Ich hoffe, dass der Europäische Menschenrechtsgerichtshof auf meine Beschwerde [2] reagiert und anonyme SIM-Karten wieder erlauben wird."
Hintergrund der Datenzugriffe ist das "Terrorismusbekämpfungsgesetz", das dem BKA Datenabfragen - besonders Bestandsdatenauskünfte - auch ohne Verdacht einer Straftat gestattet. Eine von der Piratenpartei organisierte Sammelverfassungsbeschwerde von mehreren tausend Bürgern gegen das Gesetz zur Bestandsdatenauskunft ist anhängig. [3]
Quellen/Fußnoten:
[1] Bericht der Bundesdatenschutzbeauftragten: http://ots.de/Pi8WeC
[2] Beschwerde gegen den Identifizierungszwang: http://ots.de/m1LpvL
[3] Sammel-Verfassungsbeschwerde gegen die Bestandsdatenauskunft: http://bestandsdatenauskunft.de/?page_id=422
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