Sie haben für Ihren Riestervertrag die staatlichen Zulagen kassiert, aber waren eigentlich gar nicht zulagenberechtigt? Doch das haben nicht Sie zu verschulden, sondern der Anbieter Ihres Riester-Vertrags? Egal, die Zulagenstelle darf das Geld trotzdem zurückfordern, so der Bundesfinanzhof in einem aktuellen Urteil.
Auf ein Verschulden des Zulagenempfängers kommt es nicht an, sofern ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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