Halle (ots) - Sachsen-Anhalts oberster Datenschützer hat Schulen im Land einen Wildwuchs bei der Videoüberwachung untersagt. Das gilt auch für Fälle, in denen sich Schulen vor Vandalismus und Einbrüchen schützen wollen, dabei aber über das gesetzlich erlaubte Maß der Observation hinausgehen. Das berichtet die in Halle erscheinende Mitteldeutsche Zeitung (Freitag-Ausgabe). In einem Schreiben für das aktuelle Schuljahr, das mit dem Landes-Innenministerium abgestimmt ist, zieht der Datenschutzbeauftragte Harald von Bose nun enge Grenzen. 2017 war erstmals bekannt geworden, dass fast 40 Schulen im Land auf Kameras setzen. Einige missachteten die strengen Regeln zur Speicherung der Filme, bewahrten die Aufnahmen teils Wochen und Monate auf - erlaubt sind nur wenige Tage. Bei anderen Schulen blieb der konkrete Anlass der Videoüberwachung unklar - dabei fordert der Datenschutzbeauftragte eine klar belegbare Rechtfertigung, wenn mit der Überwachung in die Freiheit der Gefilmten eingegriffen wird.
Für das aktuelle Schuljahr hat der Datenschutzbeauftragte nun klare Regeln formuliert, die für alle gelten: Für eine Videoüberwachung zum Schutz vor Vandalismus, Einbruch oder ähnlichem genügt nicht die "bloße Vermutung" einer Gefahr, es braucht konkrete Anhaltspunkte. Zudem müssen vor der Installation weniger einschneidende Schutzmaßnahmen geprüft werden. So kann eine Videoüberwachung nachts sinnvoll sein, während die Geräte am Tag bei Anwesenheit eines Hausmeisters ausgeschaltet bleiben. Eine Speicherung über zwei bis drei Tage dürfte "regelmäßig ausreichen". Vorgeschrieben sind zudem Hinweisschilder.
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Hartmut Augustin
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Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/47409/4380211
Für das aktuelle Schuljahr hat der Datenschutzbeauftragte nun klare Regeln formuliert, die für alle gelten: Für eine Videoüberwachung zum Schutz vor Vandalismus, Einbruch oder ähnlichem genügt nicht die "bloße Vermutung" einer Gefahr, es braucht konkrete Anhaltspunkte. Zudem müssen vor der Installation weniger einschneidende Schutzmaßnahmen geprüft werden. So kann eine Videoüberwachung nachts sinnvoll sein, während die Geräte am Tag bei Anwesenheit eines Hausmeisters ausgeschaltet bleiben. Eine Speicherung über zwei bis drei Tage dürfte "regelmäßig ausreichen". Vorgeschrieben sind zudem Hinweisschilder.
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