Verbraucher, die seit Mitte September Online-Banking machen oder mit Kreditkarte im Netz zahlen, können ein Lied davon singen - gemeint ist die so genannte Zwei-Faktor-Authentifizierung oder auch Starke Kundenauthentifizierung genannt. Doch was ist das eigentlich, warum gibt es die - und gibt es Ausnahmen davon?
In der EU gelten eigentlich schon seit 14. September strengere Vorschriften, die Verbrauchern ein höheres Maß an Sicherheit bringen soll. Denn seither greift die zweite Stufe der die EU-Zahlungsdiensterichtlinie PSD II. Sie schreibt unter anderem die so genannte Starke Kundenauthentifizierung vor - und zwar nicht nur im Onlinebanking, sondern auch beim elektronischen Bezahlen in Online-Shops mit Kreditkarte, Paypal etc. ...Den vollständigen Artikel lesen ...
In der EU gelten eigentlich schon seit 14. September strengere Vorschriften, die Verbrauchern ein höheres Maß an Sicherheit bringen soll. Denn seither greift die zweite Stufe der die EU-Zahlungsdiensterichtlinie PSD II. Sie schreibt unter anderem die so genannte Starke Kundenauthentifizierung vor - und zwar nicht nur im Onlinebanking, sondern auch beim elektronischen Bezahlen in Online-Shops mit Kreditkarte, Paypal etc. ...Den vollständigen Artikel lesen ...
© 2019 finanzjournalisten.de