Vaduz (ots/ikr) - Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 8. Oktober 2019 die Postulatsbeantwortung betreffend das Postulat zur Gestaltung einer grössenverträglichen Casino-Landschaft Liechtenstein verabschiedet.
Der Landtag hat in seiner Sitzung vom 5. Juni 2019 das Postulat "Gestaltung einer grössenverträglichen Casino-Landschaft Liechtenstein" an die Regierung überwiesen. Die Regierung wurde eingeladen, die rechtlichen Möglichkeiten eines Bewilligungsmoratoriums und alternative Massnahmen zu einer sinnvollen Eingrenzung der Spielbanken-Anzahl zu prüfen. Im Weiteren wurde die Regierung gebeten, verschiedene Möglichkeiten einer Zweckbindung der Einnahmen aus der Geldspielabgabe zugunsten der Sozialwerke aufzuzeigen, den Austausch von Sperrlisten zu prüfen sowie die Zonenkonformität beim geplanten Betrieb von Spielbanken in Wohn- und Gewerbezonen darzulegen.
Die Regierung hält in ihrer Postulatsbeantwortung am auch von den Postulanten vertretenen Bekenntnis zum freien Wettbewerb fest: es soll nicht der Staat über den wirtschaftlichen Erfolg und letztlich über die Anzahl tätiger Spielbanken in Liechtenstein entscheiden, sondern der Markt. Aus Sicht der Regierung ist ein Bewilligungsmoratorium kein geeignetes Mittel, eine von den Postulanten angedachte pragmatische, schnelle Lösung zur sinnvollen Eingrenzung der Anzahl der Spielbanken zu erreichen. In der Postulatsbeantwortung stellt die Regierung dar, welche Gründe gegen die Einführung eines Moratoriums sprechen.
Die Regierung hat neben dem Bewilligungsmoratorium alternative Massnahmen geprüft, die zu einer grössenverträglichen Entwicklung der Casino-Landschaft beitragen können.
Aus Gründen der Transparenz und der finanzpolitischen Flexibilität von Regierung und Landtag spricht sich die Regierung gegen eine Zweckbindung der Geldspielabgabe aus. Sie vertritt die Auffassung, dass möglichst alle Erträge zur Erfüllung der öffentlichen Aufgaben frei zur Verfügung stehen sollen. Nur so kann eine den Bedürfnissen entsprechende Verwendung sichergestellt werden.
Die Regierung ist der Auffassung, dass es einen umfassenden Ansatz zur Prävention und Bekämpfung von Spielsucht braucht. Der Austausch von Sperrlisten insbesondere mit der Schweiz, aber auch mit anderen Staaten, kann je nach Ausgestaltung ein wichtiger Bestandteil sein, wobei die Regierung auch andere Massnahmen, die bei der Umsetzung griffiger Sozialkonzepte der lokalen Spielbanken ansetzen, als zielführend erachtet.
Die Ortsplanung und damit die Definition der Zonen und ihren entsprechenden Nutzungszwecken sowie der Vollzug der Bauordnung obliegt den Gemeinden. Der Handlungsspielraum der Regierung bezüglich der Zonenkonformität ist dabei gering.
Kontakt:
Ministerium für Infrastruktur, Wirtschaft und Sport
Amt für Volkswirtschaft
Katja Gey, Leiterin
T +423 236 68 80
Original-Content von: Fürstentum Liechtenstein, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.ch/de/pm/100000148/100833576
Der Landtag hat in seiner Sitzung vom 5. Juni 2019 das Postulat "Gestaltung einer grössenverträglichen Casino-Landschaft Liechtenstein" an die Regierung überwiesen. Die Regierung wurde eingeladen, die rechtlichen Möglichkeiten eines Bewilligungsmoratoriums und alternative Massnahmen zu einer sinnvollen Eingrenzung der Spielbanken-Anzahl zu prüfen. Im Weiteren wurde die Regierung gebeten, verschiedene Möglichkeiten einer Zweckbindung der Einnahmen aus der Geldspielabgabe zugunsten der Sozialwerke aufzuzeigen, den Austausch von Sperrlisten zu prüfen sowie die Zonenkonformität beim geplanten Betrieb von Spielbanken in Wohn- und Gewerbezonen darzulegen.
Die Regierung hält in ihrer Postulatsbeantwortung am auch von den Postulanten vertretenen Bekenntnis zum freien Wettbewerb fest: es soll nicht der Staat über den wirtschaftlichen Erfolg und letztlich über die Anzahl tätiger Spielbanken in Liechtenstein entscheiden, sondern der Markt. Aus Sicht der Regierung ist ein Bewilligungsmoratorium kein geeignetes Mittel, eine von den Postulanten angedachte pragmatische, schnelle Lösung zur sinnvollen Eingrenzung der Anzahl der Spielbanken zu erreichen. In der Postulatsbeantwortung stellt die Regierung dar, welche Gründe gegen die Einführung eines Moratoriums sprechen.
Die Regierung hat neben dem Bewilligungsmoratorium alternative Massnahmen geprüft, die zu einer grössenverträglichen Entwicklung der Casino-Landschaft beitragen können.
Aus Gründen der Transparenz und der finanzpolitischen Flexibilität von Regierung und Landtag spricht sich die Regierung gegen eine Zweckbindung der Geldspielabgabe aus. Sie vertritt die Auffassung, dass möglichst alle Erträge zur Erfüllung der öffentlichen Aufgaben frei zur Verfügung stehen sollen. Nur so kann eine den Bedürfnissen entsprechende Verwendung sichergestellt werden.
Die Regierung ist der Auffassung, dass es einen umfassenden Ansatz zur Prävention und Bekämpfung von Spielsucht braucht. Der Austausch von Sperrlisten insbesondere mit der Schweiz, aber auch mit anderen Staaten, kann je nach Ausgestaltung ein wichtiger Bestandteil sein, wobei die Regierung auch andere Massnahmen, die bei der Umsetzung griffiger Sozialkonzepte der lokalen Spielbanken ansetzen, als zielführend erachtet.
Die Ortsplanung und damit die Definition der Zonen und ihren entsprechenden Nutzungszwecken sowie der Vollzug der Bauordnung obliegt den Gemeinden. Der Handlungsspielraum der Regierung bezüglich der Zonenkonformität ist dabei gering.
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