Gerade vor Weihnachten kann man mehr Netto gut gebrauchen. Das kann man sich mit Hilfe eines Antrags auf Lohnsteuer-Ermäßigung jetzt noch sichern. So geht das - und das ist zu beachten.
Der Antrag auf Lohnsteuerermäßigung für 2019 sollte noch im Oktober gestellt werden, rät Erich Nöll, Geschäftsführer des Bundesverbandes Lohnsteuerhilfevereine (BVL). Denn dann würden die gesamten Ausgaben für 2019 in November und Dezember 2019 als Freibetrag bei der Gehaltsabrechnung berücksichtigt: "Der Nettobetrag von etwaigem Weihnachtsgeld und vom November- sowie Dezembergehalt können dadurch deutlich höher ausfallen."
Der Antrag, der im Formularcenter der Finanzverwaltung unter www.formulare-bfinv.de heruntergeladen werden kann, lässt sich gleich für zwei Kalenderjahre stellen, sofern die Aufwendungen voraussichtlich ähnlich hoch bleiben. Etwaige Änderungen müssen dem ...Den vollständigen Artikel lesen ...
Der Antrag auf Lohnsteuerermäßigung für 2019 sollte noch im Oktober gestellt werden, rät Erich Nöll, Geschäftsführer des Bundesverbandes Lohnsteuerhilfevereine (BVL). Denn dann würden die gesamten Ausgaben für 2019 in November und Dezember 2019 als Freibetrag bei der Gehaltsabrechnung berücksichtigt: "Der Nettobetrag von etwaigem Weihnachtsgeld und vom November- sowie Dezembergehalt können dadurch deutlich höher ausfallen."
Der Antrag, der im Formularcenter der Finanzverwaltung unter www.formulare-bfinv.de heruntergeladen werden kann, lässt sich gleich für zwei Kalenderjahre stellen, sofern die Aufwendungen voraussichtlich ähnlich hoch bleiben. Etwaige Änderungen müssen dem ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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