Berlin (ots) - Kurzform: Die Juristen räumen nun ein weiteres zentrales Vorhaben des Gesetzes ab: den Mietenstopp ab dem Stichtag 18. Juni 2019. Mit der Rückdatierung eines Gesetzes, das frühestens im Februar 2020 in Kraft tritt, wollte der Senat verhindern, dass die Vermieter noch schnell die Mieten erhöhen, bevor diese eingefroren werden. Genau das halten die Wissenschaftler aber für unzulässig. Berlins Vermieter haben in Erwartung des Mietendeckels bereits Tausende Mieterhöhungen verschickt - und werden weitere schicken, weil sie nicht befürchten müssen, dass diese im Nachhinein für unzulässig erklärt werden. Und die Mieter? Statt vom Mietendeckel zu profitieren, sind sie die Leidtragenden, weil ihre Mieten bereits vor der Einführung des Gesetzes steigen. Man darf gespannt sein, was vom Gesetz noch übrig bleibt, wenn es 2020 in Kraft tritt.
Der vollständige Kommentar:
Wenn der vom Berliner Senat beschlossene Mietendeckel Anfang 2020 in Kraft tritt, dürfte Enttäuschung aufseiten der Mieter programmiert sein. Denn wesentliche Bestandteile des Gesetzes bröckeln nach juristischer Überprüfung einfach weg. So hatte der Staatsrechtler Ulrich Battis keinen Zweifel daran gelassen, dass die vom Senat beschlossenen Mietobergrenzen gegen die Eigentumsgarantie des Grundgesetzes verstoßen. Diese Obergrenzen sollten die Grundlage dafür bieten, dass Mieter überhaupt Mietsenkungen geltend machen können. Battis hatte übrigens im Auftrag der Senatskanzlei die Rechtmäßigkeit des Gesetzentwurfs überprüft. Seine Schlussfolgerungen sind also alles andere als ein "Gefälligkeitsgutachten". Eine einseitige Parteinahme zugunsten der Vermieter ist sicher auch dem wissenschaftlichen Parlamentsdienst des Berliner Abgeordnetenhauses nicht zu unterstellen. Die Juristen der Verwaltung haben die vom Senat beabsichtigte Rückwirkung des Mietendeckels unter die Lupe genommen. Und räumen nun ein weiteres zentrales Vorhaben des Gesetzes ab: den Mietenstopp ab dem Stichtag 18. Juni 2019. Mit der Rückdatierung eines Gesetzes, das frühestens im Februar 2020 in Kraft tritt, wollte der Senat verhindern, dass die Vermieter noch schnell die Mieten erhöhen, bevor diese eingefroren werden. Genau das halten die Wissenschaftler aber für unzulässig. Berlins Vermieter haben in Erwartung des Mietendeckels bereits Tausende Mieterhöhungen verschickt - und werden weitere schicken, weil sie nicht befürchten müssen, dass diese im Nachhinein für unzulässig erklärt werden. Und die Mieter? Statt vom Mietendeckel zu profitieren, sind sie die Leidtragenden, weil ihre Mieten bereits vor der Einführung des Gesetzes steigen. Man darf gespannt sein, was vom Gesetz noch übrig bleibt, wenn es 2020 in Kraft tritt.
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