Berlin (ots) - Kurzform: Was ist das für ein fatales Signal: Das Finanzamt Berlin für Körperschaften entzieht einem Verein, der 1947 von Überlebenden der NS-Konzentrationslager und -Gefängnisse gegründet wurde, die Gemeinnützigkeit. Die Rede ist von der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes - Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA). Diese haarsträubende Entscheidung fällt ausgerechnet in eine Zeit, in der Angriffe auf Menschen, die sich etwa durch das Tragen der Kippa offen zu ihrem jüdischen Glauben bekennen, nicht nur bundesweit, sondern gerade auch in Berlin zunehmen. In eine Zeit, in der der Anschlag auf die Synagoge in Halle zeigt, wie Antisemitismus wieder ganz offen sein hässliches Gesicht zeigt.
Der vollständige Kommentar: Was ist das für ein fatales Signal: Das Finanzamt Berlin für Körperschaften entzieht einem Verein, der 1947 von Überlebenden der NS-Konzentrationslager und -Gefängnisse gegründet wurde, die Gemeinnützigkeit. Die Rede ist von der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes - Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA). Diese haarsträubende Entscheidung fällt ausgerechnet in eine Zeit, in der Angriffe auf Menschen, die sich etwa durch das Tragen der Kippa offen zu ihrem jüdischen Glauben bekennen, nicht nur bundesweit, sondern gerade auch in Berlin zunehmen. In eine Zeit, in der der Anschlag auf die Synagoge in Halle zeigt, wie Antisemitismus wieder ganz offen sein hässliches Gesicht zeigt. In einem Schreiben der Berliner Finanzbehörden wird die Entscheidung damit begründet, dass der Verein in den Verfassungsschutzberichten Bayerns seit Jahren als linksextreme Gruppierung geführt werde. Das reichte den Beamten offenbar für ihre Entscheidung. Merkwürdig: Das Finanzamt Oberhausen-Süd etwa sah darin keinen Grund, dem VVN NRW die Gemeinnützigkeit zu entziehen, obwohl derselbe Vorwurf erhoben wurde. Berlin fordert zudem eine hohe Steuernachzahlung, die die Existenz des Vereins gefährdet. Dass er in seiner politischen Orientierung links steht, ist unbestritten. Das ist aber weder verboten noch gesetzeswidrig. Dass der Verein sich seit Jahrzehnten für Gedenkstätten einsetzt, Fahrten dorthin sowie Zeitzeugengespräche organisiert und sich aktiv gegen Rechtspopulismus einsetzt, sollte auch dem Finanzamt bekannt sein. Zu Recht fordert deshalb die Jüdische Gemeinde zu Berlin, dass der Senat hier deutlich Position beziehen muss. Einen positiven Effekt hatte das unsensible Agieren der Finanzverwaltung aber. Allein am Sonnabend, so der Vereins-Vorstand, seien 35 neue Mitglieder eingetreten.
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Der vollständige Kommentar: Was ist das für ein fatales Signal: Das Finanzamt Berlin für Körperschaften entzieht einem Verein, der 1947 von Überlebenden der NS-Konzentrationslager und -Gefängnisse gegründet wurde, die Gemeinnützigkeit. Die Rede ist von der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes - Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA). Diese haarsträubende Entscheidung fällt ausgerechnet in eine Zeit, in der Angriffe auf Menschen, die sich etwa durch das Tragen der Kippa offen zu ihrem jüdischen Glauben bekennen, nicht nur bundesweit, sondern gerade auch in Berlin zunehmen. In eine Zeit, in der der Anschlag auf die Synagoge in Halle zeigt, wie Antisemitismus wieder ganz offen sein hässliches Gesicht zeigt. In einem Schreiben der Berliner Finanzbehörden wird die Entscheidung damit begründet, dass der Verein in den Verfassungsschutzberichten Bayerns seit Jahren als linksextreme Gruppierung geführt werde. Das reichte den Beamten offenbar für ihre Entscheidung. Merkwürdig: Das Finanzamt Oberhausen-Süd etwa sah darin keinen Grund, dem VVN NRW die Gemeinnützigkeit zu entziehen, obwohl derselbe Vorwurf erhoben wurde. Berlin fordert zudem eine hohe Steuernachzahlung, die die Existenz des Vereins gefährdet. Dass er in seiner politischen Orientierung links steht, ist unbestritten. Das ist aber weder verboten noch gesetzeswidrig. Dass der Verein sich seit Jahrzehnten für Gedenkstätten einsetzt, Fahrten dorthin sowie Zeitzeugengespräche organisiert und sich aktiv gegen Rechtspopulismus einsetzt, sollte auch dem Finanzamt bekannt sein. Zu Recht fordert deshalb die Jüdische Gemeinde zu Berlin, dass der Senat hier deutlich Position beziehen muss. Einen positiven Effekt hatte das unsensible Agieren der Finanzverwaltung aber. Allein am Sonnabend, so der Vereins-Vorstand, seien 35 neue Mitglieder eingetreten.
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