
Breyer warnt vor den Konsequenzen dieser "freiwilligen Vorratsdatenspeicherung":
"Kommunikations-Metadaten machen uns nackt. Sie enthüllen unser Privat- und Intimleben und können selbst höchste Amtsträger erpressbar machen. Andererseits sind sie fehleranfällig. Ihre begrenzte Aussagekraft führt immer wieder zu falschen Verdächtigungen im Hinblick auf Straftaten und zu Massenabmahnungen der Unterhaltungsindustrie."
Breyer verlangt von den Unternehmen, ihre "freiwillige Vorratsdatenspeicherung" einzustellen und die Datenspeicherung auf besondere Anlässe (z.B. gemeldete Störungen) zu beschränken. Der Abgeordnete warnt außerdem, die geplante ePrivacy-Verordnung der EU drohe die "freiwillige Vorratsdatenspeicherung" durch Telekommunikationsanbieter massiv auszuweiten [2].
Hintergrund: Offiziell begründen die Anbieter ihre "freiwillige Vorratsdatenspeicherung" mit der "Störungserkennung". Tatsächlich werden diese Daten aber auf Anforderung an Strafverfolger, Geheimdienste und Abmahnkanzleien weitergegeben. Die Zugriffshürden auf für Geschäftszwecke gespeicherte Daten sind geringer als im Gesetz zur verpflichtenden, wochenlangen Vorratsdatenspeicherung vorgesehen.
Quellen/Fußnoten: [1] http://ots.de/q90NiJ
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