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Viel Kritik von Sachverständigen an Altmaiers EEG-Reform

Finanznachrichten News

Von Petra Sorge

BERLIN (Dow Jones)--Mehrere Sachverständige im Bundestag haben Änderungen an einer geplanten Novelle der Ökostrom-Förderung angemahnt. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) will mit der sogenannten Verordnung für Innovationsausschreibungen das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) modernisieren und für mehr Neuerungen und Wettbewerb in der Branche sorgen. Änderungen bei der Ausschreibung dürften aber nicht dazu führen, "dass dem dringend benötigten Ausbau der erneuerbaren Energien neue Steine in den Weg gelegt werden", warnte der stellvertretende Hauptgeschäftsführer des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU), Michael Wübbels, anlässlich einer Anhörung im Deutschen Bundestag.

Mit der diskutierten Verordnung für Innovationsausschreibungen will Altmaier eine Vorgabe der Europäischen Kommission umsetzen, die andernfalls den deutschen Sonderweg des EEGs nicht genehmigt hätte. Darin wird etwa erstmals eine fixe Marktprämie bei der EEG-Förderung angewendet, die aus dem Bereich der Kraft-Wärme-Kopplung bekannt ist. Wenn negative Preise an der Börse bestehen, erfolgen keine Zahlungen mehr. Schließlich wird auch eine Begrenzung eingeführt, so dass bei ausbleibendem Wettbewerb nur 80 Prozent der eingegangenen Gebote den Zuschlag erhalten.

Fraunhofer-Experte erwartet Abwärtsspirale bei den Ausschreibungen 

Aus Sicht des VKU ist die geplante Deckelung des Zuschlagsvolumens jedoch "die falsche Vorgehensweise". Diese Auffassung vertrat auch der stellvertretende Institutsleiter des Fraunhofer-Instituts für System- und Innovationsforschung, Mario Ragwitz, in seiner Stellungnahme an den Bundestag. Die Regelung führe "tendenziell zu einer Abnahme der teilnehmenden Gebote und damit zu einem geringeren Wettbewerbsniveau". Bieter mit tendenziell höheren Kosten würden erst gar nicht an der Ausschreibung teilnehmen, so Ragwitz. Mittel- bis langfristig sei mit Blick auf die Beteiligung an öffentlichen Ausschreibungen daher "eine Abwärtsspirale" zu erwarten.

Der Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE) kritisierte auch die geplante fixe Marktprämie. "Sie führt zu höheren Risiken und zu höheren Kosten im EEG", so der Referent für Energiemärkte und Mobilität, Bernhard Strohmayer. Der Verband lehne daher "Kernelemente der Verordnung ab".

Kritisch zeigte der BEE sich auch bei dem Plan, die Innovationsauschreibungen technologieneutral zu gestalten. Laut der Verordnung sollen ab 2020 auch Anlagenkombinationen von der EEG-Umlage profitieren, die verschiedene fluktuierende und nicht fluktuierende Ökostromsorten kombinieren. Darunter sind sowohl mehrere Anlagen mit verschiedenen Ökostromarten aufgeführt als auch Einrichtungen, die zwischengespeicherte Energie aus erneuerbaren Quellen aufnehmen und in Strom umwandeln, wie Windkraft und Biomasse oder Photovoltaik und Speicher. Ab 2021 dürfen nur noch diese an der Innovationsausschreibung teilnehmen.

Vattenfall lehnt fixe Marktprämie ab 

Der BEE hält es jedoch für "nicht sinnvoll, Windkraft-, Solar-, Biomasse-Anlagen oder weitere Erneuerbare Energien gegeneinander in den Wettbewerb zu stellen, da all diese Technologien für das Gelingen einer kosteneffizienten Transformation des Energiesystems nötig sind". Schon jetzt würden sich kaum mehr Windenergieprojekte an der gemeinsamen Ausschreibung Wind und Photovoltaik beteiligen. In der letzten Ausschreibungsrunde waren dort ausschließlich Gebote für Solarenergie und kein einziges für Windkraft enthalten. Damit bei den Innovationsausschreibungen auch Windenergie eine realistische Chance habe, müsse das Bundeswirtschaftsministerium Genehmigungsblockaden lösen, regt Strohmayer an.

Der Energieversorger Vattenfall begrüßte zwar die geplante Marktintegration von Anlagenkombinationen mit Speichern. Der Konzern lehnt aber die fixe Marktprämie ebenso ab und regte in seiner Stellungnahme für den Bundestag "eine zweiseitig symmetrische Marktprämie" an. Demnach legt der Bieter einen Preis fest, zu dem er seinen Strom bei einem Gebots-Zuschlag verkaufen würde. Liegt der Marktpreis unterhalb des bezuschlagten Preises, bekommt der Anlagenbetreiber die Differenz ausbezahlt. "Markterlöse, die oberhalb des bezuschlagten Preises liegen, werden dem EEG-Konto gutgeschrieben", so der Vorschlag von Vattenfall.

Kontakt zur Autorin: petra.sorge@wsj.com

DJG/pso/mgo

(END) Dow Jones Newswires

December 09, 2019 11:19 ET (16:19 GMT)

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