TOKIO/PARIS (dpa-AFX) - Die japanische Regierung stuft die Ausreise des früheren Automanagers Carlos Ghosn als kriminelle Tat ein. Es sei ein "Verbrechen, da er das Land mit illegalen Methoden verlassen hat", sagte Justizministerin Masako Mori am Montag in Tokio. Der ehemalige Vorstandschef des französisch-japanischen Autobündnisses Renault -Nissan -Mitsubishi stand in Japan unter Anklage, war aber auf freiem Fuß. Am 29. Dezember flüchtete er in den Libanon. Mori nannte den Vorgang "zutiefst bedauerlich".
Ghosn hat bislang nicht mitgeteilt, wie ihm die Flucht gelang. Er will sich jedoch an diesem Mittwoch in Beirut äußern. Nach Angaben der türkischen Chartergesellschaft MNG vom Freitag nutzte Ghosn zwei ihrer Privatflugzeuge, um von Osaka nach Istanbul und dann weiter nach Beirut zu fliegen.
Der französische Außenminister Jean-Yves Le Drian sagte, es gebe bisher kein Ersuchen von Ghosn, nach Frankreich zurückzukehren. Er habe keine Kenntnis darüber, ob Ghosn einen französischen Pass bei der Einreise in den Libanon benutzt habe, sagte der Ressortchef am Abend im Sender BFMTV. "Diese Angelegenheit muss zwischen Japan und dem Libanon geregelt werden", forderte Le Drian.
Der frühere Konzernchef war am 19. November 2018 in Tokio wegen Verstoßes gegen Börsenauflagen festgenommen und angeklagt worden. Im April 2019 wurde er unter strengen Auflagen auf Kaution aus der Untersuchungshaft in Japan entlassen. Unter anderem wurde ihm verboten, das Land zu verlassen. Ghosn hat die französische, die brasilianische und die libanesische Staatsangehörigkeit.
Der 65-Jährige begründete seine Flucht damit, dass ihm die japanische Justiz grundlegende Rechte verwehrt, das Prinzip der Unschuldsvermutung ignoriert und gegen internationale Abkommen verstoßen habe. "Ich bin dem Unrecht und politischer Verfolgung entkommen", teilte er mit./tk/cro/brd/cb/DP/he
Ghosn hat bislang nicht mitgeteilt, wie ihm die Flucht gelang. Er will sich jedoch an diesem Mittwoch in Beirut äußern. Nach Angaben der türkischen Chartergesellschaft MNG vom Freitag nutzte Ghosn zwei ihrer Privatflugzeuge, um von Osaka nach Istanbul und dann weiter nach Beirut zu fliegen.
Der französische Außenminister Jean-Yves Le Drian sagte, es gebe bisher kein Ersuchen von Ghosn, nach Frankreich zurückzukehren. Er habe keine Kenntnis darüber, ob Ghosn einen französischen Pass bei der Einreise in den Libanon benutzt habe, sagte der Ressortchef am Abend im Sender BFMTV. "Diese Angelegenheit muss zwischen Japan und dem Libanon geregelt werden", forderte Le Drian.
Der frühere Konzernchef war am 19. November 2018 in Tokio wegen Verstoßes gegen Börsenauflagen festgenommen und angeklagt worden. Im April 2019 wurde er unter strengen Auflagen auf Kaution aus der Untersuchungshaft in Japan entlassen. Unter anderem wurde ihm verboten, das Land zu verlassen. Ghosn hat die französische, die brasilianische und die libanesische Staatsangehörigkeit.
Der 65-Jährige begründete seine Flucht damit, dass ihm die japanische Justiz grundlegende Rechte verwehrt, das Prinzip der Unschuldsvermutung ignoriert und gegen internationale Abkommen verstoßen habe. "Ich bin dem Unrecht und politischer Verfolgung entkommen", teilte er mit./tk/cro/brd/cb/DP/he
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