Stuttgart (ots) - Vom ersten Mord der Menschheitsgeschichte, der überliefert ist, berichtet die Bibel. Er spielte sich auch im familiären Umfeld ab. Damals gab es noch keine Schützenvereine, keine halb automatischen Waffen, die als Sportgeräte dienen, und auch kein Waffenrecht. Leider vermag kein Gesetz der Welt eine Tat zu verhindern, wie sie im Buch Genesis erzählt wird. Das ist bis heute so und gilt vermutlich auch für die Familientragödie in Rot am See, über deren Hintergründe noch wenig bekannt ist. Voreilige Debatten über eventuelle Lücken im Waffenrecht zeugen allenfalls von Hysterie, aber nicht von Sachkunde.
Die Auflagen für Sportschützen sind in Deutschland sehr strikt. Es ist ohne Weiteres möglich, ein psychiatrisches Gutachten einzuholen, sofern es Zweifel an der persönlichen Eignung einer Person gibt, die mit Waffen umgehen möchte. Wenn der baden-württembergische Innenminister glaubt, man müsse die einschlägigen Regeln noch einmal sorgfältig überprüfen, provoziert er damit die peinliche Frage, warum das nicht schon vor zwei Monaten passiert ist, als das Waffenrecht letztmals verschärft wurde. Es wäre kein gutes Zeugnis für die Sorgfalt der Gesetzgeber, wenn nach so kurzer Zeit schon wieder Korrekturen notwendig wären.
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