
Die Auflagen für Sportschützen sind in Deutschland sehr strikt. Es ist ohne Weiteres möglich, ein psychiatrisches Gutachten einzuholen, sofern es Zweifel an der persönlichen Eignung einer Person gibt, die mit Waffen umgehen möchte. Wenn der baden-württembergische Innenminister glaubt, man müsse die einschlägigen Regeln noch einmal sorgfältig überprüfen, provoziert er damit die peinliche Frage, warum das nicht schon vor zwei Monaten passiert ist, als das Waffenrecht letztmals verschärft wurde. Es wäre kein gutes Zeugnis für die Sorgfalt der Gesetzgeber, wenn nach so kurzer Zeit schon wieder Korrekturen notwendig wären.
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