Berlin (ots) - Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat veröffentlicht / Stellungnahme enthält Finanzkennzahlen für das Geschäftsjahr 2019
Vorstand und Aufsichtsrat der Axel Springer SE haben heute ihre gemeinsame begründete Stellungnahme zum öffentlichen Delisting-Erwerbsangebot der Traviata B.V. an die Aktionäre der Axel Springer SE abgegeben. Traviata B.V. ist eine Holdinggesellschaft im Besitz von Fonds, die durch KKR beraten werden. Vorstand und Aufsichtsrat sind der Auffassung, dass das Delisting im besten Interesse der Axel Springer SE liegt. Da ein Delisting-Erwerbsangebot Voraussetzung für das Delisting ist, befürworten und unterstützen Vorstand und Aufsichtsrat nach sorgfältiger und eingehender Prüfung der am 21. Februar 2020 veröffentlichten Angebotsunterlage das Angebot von KKR. Vorstand und Aufsichtsrat bestätigen, dass die Gegenleistung in Höhe von EUR 63,00 die gesetzlichen Anforderungen an ein Delisting-Erwerbsangebot erfüllt und damit für die Zwecke des Delisting-Erwerbsangebots angemessen ist.
Die gemeinsame begründete Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat beinhaltet neben Finanzkennzahlen des vom Vorstand aufgestellten und vom Abschlussprüfer testierten Jahres- und Konzernabschlusses der Axel Springer SE für das Geschäftsjahr 2019 und dem Dividendenvorschlag auch die Prognose für das Jahr 2020. Die Axel Springer SE hat im Gesamtjahr 2019 Umsatzerlöse in Höhe von EUR 3.112,1 Millionen (Vj.: EUR 3.180,7 Millionen), ein bereinigtes EBITDA von EUR 630,6 Millionen (Vj.: EUR 737,9 Millionen) sowie ein bereinigtes EBIT von EUR 414,5 Millionen (Vj.: EUR 527,9 Millionen) erzielt. Der Vorstand hat einen Gewinnverwendungsvorschlag, der eine Dividende je Axel Springer Aktie in Höhe von EUR 1,16 (Vj.: EUR 2,10) vorsieht, beschlossen. Am 10. März 2020 wird der Aufsichtsrat über die Billigung und Feststellung des Jahres- und Konzernabschlusses sowie über seinen Gewinnverwendungsvorschlag an die Hauptversammlung entscheiden, bevor am 11. März 2020 der vollständige Geschäftsbericht der Axel Springer SE für das Geschäftsjahr 2019, der den Konzernabschluss enthält, sowie der Jahresabschluss 2019 der Axel Springer SE veröffentlicht wird.
Die gemeinsame begründete Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat wurde auf der Unternehmenswebsite der Axel Springer SE unter http://go.axelspringer.com/kkr veröffentlicht.
Gedruckte Exemplare der Stellungnahme sind zudem kostenfrei erhältlich bei Axel Springer SE, Investor Relations, Axel-Springer-Straße 65, 10969 Berlin, ir@axelspringer.de. Die Mitteilung, dass die Stellungnahme veröffentlicht wurde und kostenfrei erhältlich ist, ist heute auch im Bundesanzeiger erfolgt.
Die Annahmefrist für das Delisting-Erwerbsangebot von KKR hat mit der Veröffentlichung der Angebotsunterlage am 21. Februar 2020 begonnen und wird am 20. März 2020 um 24 Uhr (MEZ) enden.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass allein die gemeinsame begründete Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat maßgeblich ist. Die Informationen in dieser Pressemitteilung stellen keine Erläuterungen oder Ergänzungen zu den Aussagen in der gemeinsamen begründeten Stellungnahme dar.
Pressekontakt:
Dr. Malte Wienker
Leiter Unternehmenskommunikation
+49 30 2591 77765 malte.wienker@axelspringer.de
Original-Content von: Axel Springer SE, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/6338/4532210
Vorstand und Aufsichtsrat der Axel Springer SE haben heute ihre gemeinsame begründete Stellungnahme zum öffentlichen Delisting-Erwerbsangebot der Traviata B.V. an die Aktionäre der Axel Springer SE abgegeben. Traviata B.V. ist eine Holdinggesellschaft im Besitz von Fonds, die durch KKR beraten werden. Vorstand und Aufsichtsrat sind der Auffassung, dass das Delisting im besten Interesse der Axel Springer SE liegt. Da ein Delisting-Erwerbsangebot Voraussetzung für das Delisting ist, befürworten und unterstützen Vorstand und Aufsichtsrat nach sorgfältiger und eingehender Prüfung der am 21. Februar 2020 veröffentlichten Angebotsunterlage das Angebot von KKR. Vorstand und Aufsichtsrat bestätigen, dass die Gegenleistung in Höhe von EUR 63,00 die gesetzlichen Anforderungen an ein Delisting-Erwerbsangebot erfüllt und damit für die Zwecke des Delisting-Erwerbsangebots angemessen ist.
Die gemeinsame begründete Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat beinhaltet neben Finanzkennzahlen des vom Vorstand aufgestellten und vom Abschlussprüfer testierten Jahres- und Konzernabschlusses der Axel Springer SE für das Geschäftsjahr 2019 und dem Dividendenvorschlag auch die Prognose für das Jahr 2020. Die Axel Springer SE hat im Gesamtjahr 2019 Umsatzerlöse in Höhe von EUR 3.112,1 Millionen (Vj.: EUR 3.180,7 Millionen), ein bereinigtes EBITDA von EUR 630,6 Millionen (Vj.: EUR 737,9 Millionen) sowie ein bereinigtes EBIT von EUR 414,5 Millionen (Vj.: EUR 527,9 Millionen) erzielt. Der Vorstand hat einen Gewinnverwendungsvorschlag, der eine Dividende je Axel Springer Aktie in Höhe von EUR 1,16 (Vj.: EUR 2,10) vorsieht, beschlossen. Am 10. März 2020 wird der Aufsichtsrat über die Billigung und Feststellung des Jahres- und Konzernabschlusses sowie über seinen Gewinnverwendungsvorschlag an die Hauptversammlung entscheiden, bevor am 11. März 2020 der vollständige Geschäftsbericht der Axel Springer SE für das Geschäftsjahr 2019, der den Konzernabschluss enthält, sowie der Jahresabschluss 2019 der Axel Springer SE veröffentlicht wird.
Die gemeinsame begründete Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat wurde auf der Unternehmenswebsite der Axel Springer SE unter http://go.axelspringer.com/kkr veröffentlicht.
Gedruckte Exemplare der Stellungnahme sind zudem kostenfrei erhältlich bei Axel Springer SE, Investor Relations, Axel-Springer-Straße 65, 10969 Berlin, ir@axelspringer.de. Die Mitteilung, dass die Stellungnahme veröffentlicht wurde und kostenfrei erhältlich ist, ist heute auch im Bundesanzeiger erfolgt.
Die Annahmefrist für das Delisting-Erwerbsangebot von KKR hat mit der Veröffentlichung der Angebotsunterlage am 21. Februar 2020 begonnen und wird am 20. März 2020 um 24 Uhr (MEZ) enden.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass allein die gemeinsame begründete Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat maßgeblich ist. Die Informationen in dieser Pressemitteilung stellen keine Erläuterungen oder Ergänzungen zu den Aussagen in der gemeinsamen begründeten Stellungnahme dar.
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Dr. Malte Wienker
Leiter Unternehmenskommunikation
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