BERLIN (Dow Jones)--Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) hat bei der geplanten Energiespar-Novelle für Gebäude eine stärkere Rolle der Stadtwerke angemahnt. Ein Hauseigentümer müsse bei der Wahl eines Beraters für die energetische Sanierung Freiheit haben, erklärte VKU-Hauptgeschäftsführer Michael Wübbels anlässlich einer Anhörung zum Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) im Bundestagsausschuss für Wirtschaft und Energie. "Die vorgesehene Einschränkung im Gesetz ist nicht zielführend", so Wübbels. "Sie schließt die Mehrzahl der Energieberater, so auch die kommunale Unternehmen, aus."
Mit dem Gesetzesentwurf soll erstmalig die Grundlage geschaffen werden, um eine effiziente und nachhaltige Wärmeversorgung von Gebäuden in Form von Quartierslösungen umzusetzen. Wübbels begrüßte den Ansatz, erklärte aber, dass die Akteure bei der Umsetzung von Klimaschutz-Lösungen eine größere Flexibilität benötigten. Es müsse auch geregelt werden, "dass Wärmenetze, die vollständig mit Wärme aus erneuerbaren Quellen oder Abwärmequellen gespeist werden, einen Primärenergiefaktor von Null erhalten", so der VKU-Hauptgeschäftsführer. "Dadurch wird die politisch angestrebte Integration erneuerbarer Wärme und Abwärme in die Wärmenetze besser angereizt."
Unterdessen hat das Bundeskabinett am Mittwoch auch neue Gebäudevorgaben zum Ausbau der Elektromobilität beschlossen. Die Regierung verbessere damit "den Aufbau von Lade- und Leitungsinfrastruktur für E-Autos in Gebäuden", erklärte Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU). Dies sei "ein weiterer wichtiger Schritt, um den Hochlauf der Elektromobilität voranzubringen".
Werden Wohngebäude mit mehr als zehn Stellplätzen gebaut oder umfassend renoviert, müssen künftig alle Stellplätze mit Schutzrohren für Elektrokabel ausgestattet werden. Bei Nicht-Wohngebäuden muss mindestens jeder fünfte Stellplatz ausgerüstet und mindestens ein Ladepunkt errichtet werden. Ab 2025 muss jedes nicht zum Wohnen genutzte Gebäude mit mehr als zwanzig Stellplätzen mit mindestens einem Ladepunkt ausgestattet werden. Verstöße werden mit Bußgeldern geahndet. Mit dem sogenannten Gebäude-Elektromobilitäts-Infrastrukturgesetz (GEIG) wird eine EU-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt.
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March 04, 2020 07:50 ET (12:50 GMT)
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