Berlin (ots) - Kurzform: Berlins Mieter und Vermieter können, bis eine endgültige Entscheidung der obersten Richter aus Karlsruhe vorliegt, nicht sicher sein, welches Gesetz denn nun ihre Miethöhe regelt: das Bürgerliche Gesetzbuch und die sogenannte ortsübliche Vergleichsmiete aus dem Berliner Mietenspiegel - oder der Mietendeckel, der Mieten verbietet, die höher sind als in der in dem Gesetz enthaltenen Mietentabelle? Klar ist, dass Berlins Vermieter vorerst die Regelungen des Mietendeckels einhalten müssen, wenn sie nicht ein Bußgeld von bis zu 500.000 Euro riskieren wollen. Und auch, dass die Mieter gut beraten sind, die Mietdifferenz auf die hohe Kante zu legen. Denn in dem Chaos ist nur eines sicher: Mieter und Vermieter müssen jetzt darauf warten, dass Karlsruhe die grundsätzliche Frage, ob der rot-rot-grüne Deckel mit der Verfassung vereinbar ist oder nicht, beantwortet. Bleibt zu hoffen, dass die Entscheidung schnell kommt.
Der vollständige Kommentar: Wirklich überraschen kann diese Entscheidung eigentlich niemanden: Das Berliner Landgericht hält den gerade erst im Februar in Kraft getretenen Berliner Mietendeckel für verfassungswidrig und hat einen Fall, in dem es um ein Mieterhöhungsklageverfahren aus dem Bezirk Spandau geht, an das Bundesverfassungsgericht überwiesen. Immer wieder hatten Juristen zuvor gewarnt, dass das hastig gestrickte Mietenstopp-Gesetz des rot-rot-grünen Senats zahlreiche Schwachstellen aufweise - viele unter ihnen hatten das gesamte Vorhaben auch in Gänze als verfassungswidrig verworfen.
Doch alle diese Einwände hatten die verantwortlichen Koalitionäre, allen voran Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher (Linke), einfach außer Acht gelassen und mit dem lapidaren Hinweis, man betrete eben "juristisches Neuland", abgetan. Die Leidtragenden der dadurch entstandenen Unsicherheit sind Berlins Mieter und Vermieter gleichermaßen. Sie können, bis eine endgültige Entscheidung der obersten Richter aus Karlsruhe vorliegt, nicht sicher sein, welches Gesetz denn nun ihre Miethöhe regelt: das Bürgerliche Gesetzbuch und die sogenannte ortsübliche Vergleichsmiete aus dem Berliner Mietenspiegel - oder der Mietendeckel, der Mieten verbietet, die höher sind als in der in dem Gesetz enthaltenen Mietentabelle? Klar ist, dass Berlins Vermieter vorerst die Regelungen des Mietendeckels einhalten müssen, wenn sie nicht ein Bußgeld von bis zu 500.000 Euro riskieren wollen. Und auch, dass die Mieter gut beraten sind, die Mietdifferenz auf die hohe Kante zu legen. Denn in dem Chaos ist nur eines sicher: Mieter und Vermieter müssen jetzt darauf warten, dass Karlsruhe die grundsätzliche Frage, ob der rot-rot-grüne Deckel mit der Verfassung vereinbar ist oder nicht, beantwortet. Bleibt zu hoffen, dass die Entscheidung schnell kommt.
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Doch alle diese Einwände hatten die verantwortlichen Koalitionäre, allen voran Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher (Linke), einfach außer Acht gelassen und mit dem lapidaren Hinweis, man betrete eben "juristisches Neuland", abgetan. Die Leidtragenden der dadurch entstandenen Unsicherheit sind Berlins Mieter und Vermieter gleichermaßen. Sie können, bis eine endgültige Entscheidung der obersten Richter aus Karlsruhe vorliegt, nicht sicher sein, welches Gesetz denn nun ihre Miethöhe regelt: das Bürgerliche Gesetzbuch und die sogenannte ortsübliche Vergleichsmiete aus dem Berliner Mietenspiegel - oder der Mietendeckel, der Mieten verbietet, die höher sind als in der in dem Gesetz enthaltenen Mietentabelle? Klar ist, dass Berlins Vermieter vorerst die Regelungen des Mietendeckels einhalten müssen, wenn sie nicht ein Bußgeld von bis zu 500.000 Euro riskieren wollen. Und auch, dass die Mieter gut beraten sind, die Mietdifferenz auf die hohe Kante zu legen. Denn in dem Chaos ist nur eines sicher: Mieter und Vermieter müssen jetzt darauf warten, dass Karlsruhe die grundsätzliche Frage, ob der rot-rot-grüne Deckel mit der Verfassung vereinbar ist oder nicht, beantwortet. Bleibt zu hoffen, dass die Entscheidung schnell kommt.
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