Nach der Einigung von Bund und Ländern auf Leitlinien zur Eindämmung der Corona-Epidemie haben die Bundesländer noch am Sonntag entsprechende Regelungen erlassen. Besonders streng und gleichzeitig detailliert ist die Ausgangssperre in Berlin.
Im Stadtgebiet befindliche Personen hätten sich "ständig in ihrer Wohnung oder gewöhnlichen Unterkunft aufzuhalten", heißt es in der "Verordnung zur Eindämmung des Coronavirus", die am Sonntag vom Senat beschlossen und veröffentlicht wurde. Ausnahmen gibt es unter anderem für den Weg zur Arbeit, zum Einkaufen oder für Sport - Letzteres nur zusammen mit maximal einer weiteren Person. Neu ist auch eine Ausweispflicht: "Der Personalausweis oder ein anderer amtlicher Lichtbildausweis nebst einem Dokument, aus dem die Wohnanschrift der Person ersichtlich ist, ist mitzuführen und auf Verlangen der Polizei und den zuständigen Ordnungsbehörden vorzulegen", heißt es in der Berliner Vorschrift, die ab Montag und bis 19. April gültig ist. Andere Bundesländer bekundeten, ähnliche Regelungen erlassen zu wollen, blieben dabei aber im Rahmen der "Leitlinien".
So ist beispielsweise in Rheinland-Pfalz, Niedersachsen, Hessen und NRW der Aufenthalt im öffentlichen Raum ab Montag immerhin noch mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet, anders als in Bayern, wo man schon seit Samstag in der Regel nur alleine nach draußen darf. Ausnahmen gibt es überall für Angehörige.
Im Stadtgebiet befindliche Personen hätten sich "ständig in ihrer Wohnung oder gewöhnlichen Unterkunft aufzuhalten", heißt es in der "Verordnung zur Eindämmung des Coronavirus", die am Sonntag vom Senat beschlossen und veröffentlicht wurde. Ausnahmen gibt es unter anderem für den Weg zur Arbeit, zum Einkaufen oder für Sport - Letzteres nur zusammen mit maximal einer weiteren Person. Neu ist auch eine Ausweispflicht: "Der Personalausweis oder ein anderer amtlicher Lichtbildausweis nebst einem Dokument, aus dem die Wohnanschrift der Person ersichtlich ist, ist mitzuführen und auf Verlangen der Polizei und den zuständigen Ordnungsbehörden vorzulegen", heißt es in der Berliner Vorschrift, die ab Montag und bis 19. April gültig ist. Andere Bundesländer bekundeten, ähnliche Regelungen erlassen zu wollen, blieben dabei aber im Rahmen der "Leitlinien".
So ist beispielsweise in Rheinland-Pfalz, Niedersachsen, Hessen und NRW der Aufenthalt im öffentlichen Raum ab Montag immerhin noch mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet, anders als in Bayern, wo man schon seit Samstag in der Regel nur alleine nach draußen darf. Ausnahmen gibt es überall für Angehörige.
© 2020 dts Nachrichtenagentur