Düsseldorf (ots) - Von Moritz Döbler
Besondere Zeiten erfordern besondere Maßnahmen. Die Corona-Pandemie erweist sich für alle und alles als Stresstest, aber ganz unmittelbar für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen. Es ist der richtige Moment, über eine allgemeine Dienstpflicht nachzudenken. Manchen mag das wie ein Griff in die konservative Mottenkiste vorkommen, aber es geht um mehr.
Vor zehn Jahren wurde die Wehrpflicht ausgesetzt. Nicht nur vertretbar, sondern geboten sei dieser Schritt, sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel damals. Vertretbar und geboten ist es heute, junge Menschen in die Pflicht zu nehmen.
Der Artikel 12 des Grundgesetzes, Grundlage der ausgesetzten Wehrpflicht, dürfte nicht anzuwenden sein. Denn darin ist nur von Männern ab dem vollendeten 18. Lebensjahr die Rede und eine Tätigkeit außerhalb der Bundeswehr als Ersatzdienst für Kriegsdienstverweigerer vorgesehen. Allein im sogenannten Verteidigungsfall können Frauen im Alter zwischen 18 und 55 Jahren für zivile Dienstleistungen herangezogen werden.
Ein Verteidigungsfall im Sinne des Grundgesetzes liegt nicht vor. Frankreichs Präsident Emmanuel Macron spricht zwar von einem Krieg. Deutsche sollten dieser Rhetorik aus gutem Grund nicht folgen - aber die Dimension stimmt. Auch Merkel sprach von der größten Herausforderung "seit der Deutschen Einheit, nein, seit dem Zweiten Weltkrieg".
Es braucht nicht den alten Kriegs- oder Zivildienst, aber einen Friedensdienst - einen Einsatz für den sozialen Frieden. Es wäre ein starker Eingriff in das Leben junger Männer und Frauen, aber auch ihre Chance, der Gesellschaft etwas zurückzugeben für Freiheit und Wohlstand, in die sie hinein geboren wurden. Sechs oder zwölf Monate ihrer Lebenszeit - ist das zu viel verlangt?
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Besondere Zeiten erfordern besondere Maßnahmen. Die Corona-Pandemie erweist sich für alle und alles als Stresstest, aber ganz unmittelbar für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen. Es ist der richtige Moment, über eine allgemeine Dienstpflicht nachzudenken. Manchen mag das wie ein Griff in die konservative Mottenkiste vorkommen, aber es geht um mehr.
Vor zehn Jahren wurde die Wehrpflicht ausgesetzt. Nicht nur vertretbar, sondern geboten sei dieser Schritt, sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel damals. Vertretbar und geboten ist es heute, junge Menschen in die Pflicht zu nehmen.
Der Artikel 12 des Grundgesetzes, Grundlage der ausgesetzten Wehrpflicht, dürfte nicht anzuwenden sein. Denn darin ist nur von Männern ab dem vollendeten 18. Lebensjahr die Rede und eine Tätigkeit außerhalb der Bundeswehr als Ersatzdienst für Kriegsdienstverweigerer vorgesehen. Allein im sogenannten Verteidigungsfall können Frauen im Alter zwischen 18 und 55 Jahren für zivile Dienstleistungen herangezogen werden.
Ein Verteidigungsfall im Sinne des Grundgesetzes liegt nicht vor. Frankreichs Präsident Emmanuel Macron spricht zwar von einem Krieg. Deutsche sollten dieser Rhetorik aus gutem Grund nicht folgen - aber die Dimension stimmt. Auch Merkel sprach von der größten Herausforderung "seit der Deutschen Einheit, nein, seit dem Zweiten Weltkrieg".
Es braucht nicht den alten Kriegs- oder Zivildienst, aber einen Friedensdienst - einen Einsatz für den sozialen Frieden. Es wäre ein starker Eingriff in das Leben junger Männer und Frauen, aber auch ihre Chance, der Gesellschaft etwas zurückzugeben für Freiheit und Wohlstand, in die sie hinein geboren wurden. Sechs oder zwölf Monate ihrer Lebenszeit - ist das zu viel verlangt?
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