
Das wolle man nicht. "Das ist eine Aufgabe der Nationalstaaten." Die Europäer hätten aber "ein gemeinsames Interesse, dass die Arbeitsmärkte in dieser speziellen Situation nicht zusammenbrechen". Das sei eine Voraussetzung für eine möglichst schnelle Erholung.
"Für diese Notsituation sieht der EU-Vertrag die zeitlich begrenzte Möglichkeit vor, besonders betroffene Mitgliedstaaten zu unterstützen", so Braun.
© 2020 dts Nachrichtenagentur