KARLSRUHE/STUTTGART (dpa-AFX) - Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts haben rund 50 Menschen in Stuttgart an einer zunächst untersagten Demonstration teilgenommen. Die Stadt sah sich durch den Richterspruch veranlasst, das von ihr erlassene Verbot der Kundgebung am Samstag auf dem zentralen Schlossplatz zurückzunehmen.
Unter der Beachtung eines Abstandes von 1,5 Metern zwischen den Teilnehmern und einer Distanz zu Passanten von 2 Metern könne die Versammlung am Samstagnachmittag stattfinden, teilte die Stadt mit. Ein Privatmann hatte die Demonstration gegen die Einschränkung der Grundrechte in der Corona-Krise mit maximal 50 Teilnehmern angemeldet. Die Demonstration lief friedlich ab.
Das Gericht hatte dem Eilantrag des Klägers gegen das Verbot der Demonstration in Stuttgart stattgegeben (Az. 1 BvQ 37/20). Der Beschluss verpflichtete die Kommune, über die Anmeldung neu zu entscheiden.
Nach einem Gespräch mit dem Kläger habe der Versammlung unter Auflagen nichts mehr entgegengestanden, teilte die Stadt mit. Sie betonte jedoch: "Das Versammlungsrecht ist wie der Gesundheitsschutz ein hohes Gut. Bei unseren Entscheidungen haben wir beide Güter entsprechend der geltenden gesetzlichen Vorgaben abzuwägen." Derzeit stehe der Schutz vor Ansteckungen im Vordergrund.
Der Kläger war zuvor mit Eilanträgen bei den Verwaltungsgerichten gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht dagegen hielt den Erlass einer einstweiligen Anordnung für geboten. "Eine Verfassungsbeschwerde wäre nach gegenwärtigem Stand offensichtlich begründet", heißt es in dem Beschluss vom Freitag.
Die Stadt hatte dem Gericht in einer Stellungnahme mitgeteilt, es sei ihr nicht möglich, Auflagen festzusetzen, die der aktuellen Pandemielage gerecht würden. Das war den Richtern viel zu pauschal. Es sei zwar richtig, dass die Infektionszahlen gerade in Stuttgart in den vergangenen Wochen stark gestiegen seien. Das befreie aber nicht davon, "möglichst in kooperativer Abstimmung mit dem Antragsteller alle in Betracht kommenden Schutzmaßnahmen in Betracht zu ziehen und sich in dieser Weise um eine Lösung zu bemühen". Es müssten immer die Umstände des Einzelfalls berücksichtigt werden. Die Stadt Stuttgart betonte, noch mehr als bisher seien in sogenannten Kooperationsgesprächen mit den Anmeldern die Möglichkeiten und Grenzen von Versammlungen unter Beachtung der Corona-Regeln auszuloten.
Am Mittwoch hatten die Richter im Eilverfahren bereits das Verbot zweier Demonstrationen in Gießen gekippt. Die Stadt hatte die Kundgebungen daraufhin unter strengen Auflagen erlaubt./sem/jug/DP/nas
Unter der Beachtung eines Abstandes von 1,5 Metern zwischen den Teilnehmern und einer Distanz zu Passanten von 2 Metern könne die Versammlung am Samstagnachmittag stattfinden, teilte die Stadt mit. Ein Privatmann hatte die Demonstration gegen die Einschränkung der Grundrechte in der Corona-Krise mit maximal 50 Teilnehmern angemeldet. Die Demonstration lief friedlich ab.
Das Gericht hatte dem Eilantrag des Klägers gegen das Verbot der Demonstration in Stuttgart stattgegeben (Az. 1 BvQ 37/20). Der Beschluss verpflichtete die Kommune, über die Anmeldung neu zu entscheiden.
Nach einem Gespräch mit dem Kläger habe der Versammlung unter Auflagen nichts mehr entgegengestanden, teilte die Stadt mit. Sie betonte jedoch: "Das Versammlungsrecht ist wie der Gesundheitsschutz ein hohes Gut. Bei unseren Entscheidungen haben wir beide Güter entsprechend der geltenden gesetzlichen Vorgaben abzuwägen." Derzeit stehe der Schutz vor Ansteckungen im Vordergrund.
Der Kläger war zuvor mit Eilanträgen bei den Verwaltungsgerichten gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht dagegen hielt den Erlass einer einstweiligen Anordnung für geboten. "Eine Verfassungsbeschwerde wäre nach gegenwärtigem Stand offensichtlich begründet", heißt es in dem Beschluss vom Freitag.
Die Stadt hatte dem Gericht in einer Stellungnahme mitgeteilt, es sei ihr nicht möglich, Auflagen festzusetzen, die der aktuellen Pandemielage gerecht würden. Das war den Richtern viel zu pauschal. Es sei zwar richtig, dass die Infektionszahlen gerade in Stuttgart in den vergangenen Wochen stark gestiegen seien. Das befreie aber nicht davon, "möglichst in kooperativer Abstimmung mit dem Antragsteller alle in Betracht kommenden Schutzmaßnahmen in Betracht zu ziehen und sich in dieser Weise um eine Lösung zu bemühen". Es müssten immer die Umstände des Einzelfalls berücksichtigt werden. Die Stadt Stuttgart betonte, noch mehr als bisher seien in sogenannten Kooperationsgesprächen mit den Anmeldern die Möglichkeiten und Grenzen von Versammlungen unter Beachtung der Corona-Regeln auszuloten.
Am Mittwoch hatten die Richter im Eilverfahren bereits das Verbot zweier Demonstrationen in Gießen gekippt. Die Stadt hatte die Kundgebungen daraufhin unter strengen Auflagen erlaubt./sem/jug/DP/nas
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