
Troisdorf (pta031/20.04.2020/19:10) - Troisdorf, April 2020 - Die AFKEM AG gibt eine Verlustanzeige gem. § 92 Abs. 1 AktG bekannt. In der Gesellschaft ist ein Verlust eingetreten, durch den mehr als die Hälfte des Grundkapitals verzehrt wurde. Die weltweite Corona-Krise trägt zu einem großen Teil dazu bei, dass mehrere geschäftliche Aktivitäten nicht umgesetzt werden konnten wie geplant. Sobald die Schutzmaßnahmen, welche durch die Corona-Krise notwendig sind, es zulassen, wird der Vorstand eine Hauptversammlung einberufen, um den Verlust anzuzeigen und umfassend über die finanzielle Lage der Gesellschaft zu berichten. Der Vorstand hofft, bis zu diesem Zeitpunkt die Situation verbessert zu haben. Drastische Maßnahmen zur Kostenreduzierung sind bereits umgesetzt. Die Einladung zur Hauptversammlung kann nach ihrer Bekanntmachung der Internetseite der AFKEM AG www.afkem.ag entnommen werden.
Christian Tietz Vorstandsvorsitzender
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