Der Bundesfinanzhof weist das Bundesfinanzministerium in die Schranken und schlägt sich auf die Seite der Aktionäre: Verlieren Aktien wegen Insolvenz ihren Wert, darf ein Anleger die Verluste daraus steuerlich geltend machen.
Das Finanzministerium hatte das bisher anders gesehen. Bisher war umstritten, ob der Untergang von Aktien in einem Insolvenzverfahren als Veräußerung angesehen werden darf, so dass sich die Verluste steuerlich auswirken. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat das jetzt befürwortet (Urteil vom 03.12.2019, Az.: VIII R24/16). Werden (nach dem 31.12. 2008 erworbene) Aktien einem Aktionär ohne Zahlung einer Entschädigung entzogen, erleidet der Aktionär einen Verlust. Und den darf er steuermindernd geltend machen. ...Den vollständigen Artikel lesen ...
Das Finanzministerium hatte das bisher anders gesehen. Bisher war umstritten, ob der Untergang von Aktien in einem Insolvenzverfahren als Veräußerung angesehen werden darf, so dass sich die Verluste steuerlich auswirken. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat das jetzt befürwortet (Urteil vom 03.12.2019, Az.: VIII R24/16). Werden (nach dem 31.12. 2008 erworbene) Aktien einem Aktionär ohne Zahlung einer Entschädigung entzogen, erleidet der Aktionär einen Verlust. Und den darf er steuermindernd geltend machen. ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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