Fast alle Branchen in Deutschland sind von der Corona-Pandemie - auch arbeitsrechtlich - betroffen. Insbesondere Gastronomie und Hotellerie leiden momentan enorm, sodass eine volle Beschäftigung der Arbeitnehmer oft nicht mehr möglich ist. Trotz der fehlenden Beschäftigungsmöglichkeit tragen Arbeitgeber das Betriebsrisiko und sind weiterhin zur Zahlung der Vergütung verpflichtet.
Da Mitarbeiter jedoch so nicht mehr wie gewöhnlich benötigt werden, kann Kurzarbeit einen Ausgleich schaffen. Bei der Kurzarbeit wird den Arbeitnehmern nicht krisenbedingt gekündigt, sondern ihre Arbeitszeit wird anteilig oder sogar komplett reduziert. Kurzarbeit kann alle Arbeitnehmer oder nur ein Teil der Belegschaft betreffen. Damit bringt Kurzarbeit zumindest etwas Flexibilität und Sicherheit, wenn etwa eine Krise wie jetzt vorliegt. Den vollständigen Artikel lesen ...
Da Mitarbeiter jedoch so nicht mehr wie gewöhnlich benötigt werden, kann Kurzarbeit einen Ausgleich schaffen. Bei der Kurzarbeit wird den Arbeitnehmern nicht krisenbedingt gekündigt, sondern ihre Arbeitszeit wird anteilig oder sogar komplett reduziert. Kurzarbeit kann alle Arbeitnehmer oder nur ein Teil der Belegschaft betreffen. Damit bringt Kurzarbeit zumindest etwas Flexibilität und Sicherheit, wenn etwa eine Krise wie jetzt vorliegt. Den vollständigen Artikel lesen ...
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