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Dow Jones News
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(1)

DGAP-HV: Jetfleet AG: Bekanntmachung der -2-

Finanznachrichten News

DJ DGAP-HV: Jetfleet AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 23.06.2020 in Krombach mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: Jetfleet AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
Jetfleet AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
23.06.2020 in Krombach mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
2020-05-25 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
JetFleet AG Krombach Einladung zur ordentlichen 
Hauptversammlung am 
Dienstag, den 23. Juni 2020, 17:00 Uhr im 
Restaurant Windlicht, Tannenstraße 1, 63829 
Krombach 
 
*Tagesordnung:* 
 
1. *Vorlage des Jahresabschlusses zum 31.12.2019 
   sowie des Berichts des Aufsichtsrats* 
2. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Vorstandes für das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem 
   Mitglied des Vorstands Herrn Stefan Schwind 
   für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu 
   erteilen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrates für das 
   Geschäftsjahr 2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern 
   des Aufsichtsrates für diesen Zeitraum 
   Entlastung zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Erhöhung des 
   Grundkapitals der Gesellschaft gegen 
   Bareinlagen unter Gewährung des Bezugsrechts 
   an die Aktionäre* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der 
   Hauptversammlung vor, das Grundkapital der 
   Gesellschaft von EUR 750.000,00 um EUR 
   350.000,00 auf EUR 1.100.000,00 durch Ausgabe 
   von 350.000 neuen auf den Namen lautenden 
   Stückaktien gegen Bareinlagen zu erhöhen. Die 
   neuen Aktien sind von Beginn des bei 
   Eintragung der Kapitalerhöhung in das 
   Handelsregister laufenden Geschäftsjahres an 
   gewinnberechtigt. Sie werden zum Betrag von 
   je EUR 1,00 pro Aktie, mithin zu einem 
   Gesamtausgabebetrag von EUR 350.000,00 
   ausgegeben. 
 
   Das gesetzliche Bezugsrecht wird den 
   Aktionären gewährt. Die Frist für die Annahme 
   des Bezugsrechts beträgt mindestens zwei 
   Wochen ab Bekanntmachung des Bezugsangebots. 
 
   Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung 
   des Aufsichtsrats die neuen Aktien, für die 
   die Bezugsrechte innerhalb der Bezugsfrist 
   nicht ausgeübt worden sind, Aktionären 
   und/oder Dritten zur Zeichnung und 
   Übernahme anzubieten. 
 
   Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung 
   des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der 
   Aktionäre auszuschließen, um 
   Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre 
   auszunehmen. 
 
   Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung 
   des Aufsichtsrats die näheren Einzelheiten 
   der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung 
   festzusetzen. 
 
   Ziff. 5 der Satzung wird in Anpassung an die 
   vorstehende Kapitalerhöhung wie folgt neu 
   gefasst: 
 
   "Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 
   EUR 1.100.000,00 (i. W. eine Million 
   einhunderttausend Euro)." 
 
   Ziff. 6 Abs. 1 Satz 1 der Satzung wird in 
   Anpassung an die vorstehende Kapitalerhöhung 
   wie folgt neu gefasst: 
 
   "Das Grundkapital ist eingeteilt in 1.100.000 
   Stückaktien." 
 
   *Schriftlicher Bericht des Vorstands 
   gemäß § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG zu Punkt 
   4 der Tagesordnung über die Gründe für den 
   Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre 
   gemäß § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG* 
 
   Der Vorstand erstattet gemäß § 186 Abs. 
   4 Satz 2 AktG über die Gründe für den 
   Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre 
   diesen Bericht. 
 
   Unter Punkt 1 der Tagesordnung schlagen 
   Vorstand und Aufsichtsrat vor, das 
   Grundkapital der Gesellschaft um EUR 
   350.000,00 auf EUR 1.100.000,00 00 durch 
   Ausgabe von 350.000 neuen auf den Namen 
   lautenden Stückaktien gegen Bareinlagen zu 
   erhöhen. Die vorgeschlagene Erhöhung des 
   Grundkapitals soll die Gesellschaft in die 
   Lage versetzen, auf die aufgetretenen 
   Finanzierungserfordernisse reagieren zu 
   können. Der Vorstand soll daher ermächtigt 
   werden, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das 
   gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre 
   auszuschließen, um Spitzenbeträge vom 
   Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen. 
 
   Der Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre 
   für Spitzenbeträge ist erforderlich, um bei 
   der Kapitalerhöhung ein technisch 
   durchführbares Bezugsverhältnis darstellen zu 
   können. Dies erleichtert die Abwicklung von 
   Bezugsrechten und erspart zusätzlichen 
   Aufwand. Die als freie Spitzen vom 
   Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossenen 
   Aktien werden bestmöglich für die 
   Gesellschaft verwertet. Der mögliche 
   Verwässerungseffekt ist aufgrund der 
   Beschränkung auf Spitzenbeträge gering. 
   Vorstand und Aufsichtsrat halten den 
   Ausschluss des Bezugsrechts aus diesen 
   Gründen für sachlich gerechtfertigt und 
   gegenüber den Aktionären für angemessen. 
5. *Beschlussfassung über die Verringerung der 
   Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder; 
   Satzungsänderung* 
 
   Ziff. 9 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft 
   legt fest, dass der Aufsichtsrat aus vier 
   Mitgliedern besteht. Zwei Mitglieder des 
   Aufsichtsrats, d. h. Herr Stephan Schilling 
   und Herr Ralf Domdey, haben ihr Amt mit 
   Wirkung zum Ende der nächsten 
   Hauptversammlung niedergelegt. § 95 Satz 1 
   AktG bestimmt, dass ein Aufsichtsrat nur aus 
   mindestens drei Mitgliedern bestehen muss. 
 
   Dies vorausgeschickt, schlagen Vorstand und 
   Aufsichtsrat vor zu beschließen: 
 
   Ziff. 9 Abs. 1 der Satzung wird wie folgt neu 
   gefasst: 
 
   "Der Aufsichtsrat besteht aus drei 
   Mitgliedern." 
6. *Wahl zum Aufsichtsrat* 
 
   Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 95, 96 
   Abs. 1 AktG und Ziff. 9 Abs. 1 der Satzung 
   der Gesellschaft zusammen. 
 
   Die Gesellschaft unterliegt nicht der 
   Mitbestimmung, so dass der Aufsichtsrat sich 
   ausschließlich aus Aktionärsvertretern 
   zusammensetzt. Gemäß § 102 Abs. 1 AktG 
   und Ziff. 9 Abs. 2 der Satzung der 
   Gesellschaft werden die 
   Aufsichtsratsmitglieder höchstens für die 
   Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, 
   die über ihre Entlastung für das vierte 
   Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit 
   beschließt, bestellt. Das Geschäftsjahr, 
   in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht 
   mitgerechnet. 
 
   Das von den Aktionären gewählte Mitglied des 
   Aufsichtsrats Herr Stephan Schilling hat sein 
   Amt mit Wirkung zum Ende der Hauptversammlung 
   2019 niedergelegt. 
 
   Dies vorausgeschickt, schlägt der 
   Aufsichtsrat vor, Herrn Albert Franz, 
   Architekt, geboren am 22.02.1957, wohnhaft in 
   Laufach, als Nachfolger für Herrn Stephan 
   Schilling zu wählen. Die Wahl erfolgt mit 
   Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung 
   für den Rest der Amtszeit von Herrn Stephan 
   Schilling, also für die Zeit bis zum Ende der 
   Hauptversammlung, die über die Entlastung für 
   das Geschäftsjahr 2023 beschließt. 
7. *Beschlussfassung über die Anpassung der 
   Aufsichtsratsvergütung* 
 
   Die Satzung der Gesellschaft sieht in Ziff. 
   11 Abs. 1 vor, dass die 
   Aufsichtsratsmitglieder neben der Erstattung 
   ihrer baren Auslagen auch eine jährliche 
   Vergütung erhalten, deren Höhe die 
   Hauptversammlung jeweils bei Beginn der 
   Amtsperiode beschließt. Die 
   Hauptversammlung vom 12.03.2019 hat unter 
   Tagesordnungspunkt 5 einen Beschluss über die 
   Aufsichtsratsvergütung gefasst. Diese durch 
   die Hauptversammlung vom 12.03.2019 
   beschlossene Vergütung soll angepasst werden. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, 
   den gemäß Ziff. 11 Abs. 1 der Satzung 
   der Gesellschaft unter Tagesordnungspunkt 5 
   gefassten Beschluss der Hauptversammlung vom 
   12.03.2019 insgesamt wie folgt neu zu fassen: 
 
   Für seine jeweilige Tätigkeit erhält jedes 
   Aufsichtsratsmitglied eine jährliche 
   Vergütung von EUR 1.500, der Vorsitzende des 
   Aufsichtsrats stattdessen eine jährliche 
   Vergütung von EUR 2.500 und sein 
   Stellvertreter stattdessen eine jährliche 
   Vergütung von EUR 1.500. Die Vergütung wird 
   nach Ablauf eines jeden Geschäftsjahres 
   ausgezahlt. 
 
*I. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* 
 
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 
beträgt die Gesamtzahl der von der Gesellschaft 
ausgegebenen Aktien und Stimmrechte je 750.000. Die 
Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der 
Hauptversammlung keine eigenen Aktien. 
 
*II. Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären* 
 
Aktionäre, die Anfragen oder Anträge zur 
Hauptversammlung haben, bitten wir, diese 
ausschließlich an die folgende Anschrift zu 
richten: 
 
Jetfleet AG, Vorstand, Hauptstraße 101 a, 63829 
Krombach. 
 
Ordnungsgemäße Gegenanträge gemäß § 126 AktG 
gegen die Vorschläge der Verwaltung zu den einzelnen 
Punkten der Tagesordnung mit Begründung sowie 
Wahlvorschläge von Aktionären gemäß § 127 AktG, 
die mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, also 
bis zum 8. Juni 2020 (24:00 Uhr), der Gesellschaft 
zugehen, werden den in § 125 Abs. 1 bis 3 genannten 
Berechtigten unverzüglich zugänglich gemacht; § 126 
Abs. 2 AktG bleibt unberührt. 
 
*III. Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts* 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 25, 2020 09:06 ET (13:06 GMT)

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts sind in Übereinstimmung nach Ziff. 
12 Abs. 5 und Ziff. 13 Abs. 1 und 2 der Satzung der 
Gesellschaft diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich 
bei der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten 
Adresse anmelden und im Aktienbuch der Gesellschaft 
eingetragen sind und ihre Aktien bei der Gesellschaft, 
bei einem deutschen Notar oder bei einer 
Wertpapiersammelbank spätestens bis zum Ablauf des 
fünften Tages vor der Hauptversammlung hinterlegt haben 
und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort 
belassen. 
 
Die Anmeldung muss der Gesellschaft gemäß § 123 
Abs. 2 Satz 2 AktG mindestens sechs Tage vor der 
Versammlung, also bis zum 16. Juni 2020 (24:00 Uhr), 
unter folgender Anschrift, Telefax-Nummer oder 
E-Mail-Adresse zugehen: 
 
Jetfleet AG 
Hauptstraße 101 a 
63829 Krombach 
Telefax: +49 6024 671 827 
E-Mail: fly@jetfleet.de 
 
Aschaffenburg, den 20. Mai 2020 
 
_Stefan Schwind 
Vorstand_ 
 
2020-05-25 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: Jetfleet AG 
             Hauptstr. 101a 
             63829 Krombach 
             Deutschland 
E-Mail:      fly@jetfleet.de 
Internet:    http://www.jetfleet.de 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
1054811 2020-05-25 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

May 25, 2020 09:06 ET (13:06 GMT)

© 2020 Dow Jones News
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