
DGAP-News: Fielmann Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Fielmann Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 09.07.2020 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2020-05-29 / 15:05 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Fielmann Aktiengesellschaft Hamburg ISIN DE0005772206 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Wir laden unsere Aktionäre zur *ordentlichen Hauptversammlung* ein, die *am Donnerstag, dem 9. Juli 2020, um 10.00 Uhr MESZ*, ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten als virtuelle Hauptversammlung stattfinden wird. Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes ist am Ort des Sitzes der Gesellschaft in Hamburg. I. *Tagesordnung* 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Fielmann Aktiengesellschaft, des gebilligten Konzernabschlusses des Fielmann-Konzerns, des Lageberichts für die Fielmann Aktiengesellschaft und des Lageberichts für den Fielmann-Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Absatz 1, 315a Absatz 1 HGB Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gemäß §§ 172, 173 AktG am 16. April 2020 gebilligt und den Jahresabschluss damit festgestellt. Somit entfällt die Feststellung durch die Hauptversammlung. Der Jahresabschluss, der Konzernabschluss, der Lagebericht für die Fielmann Aktiengesellschaft und der Lagebericht für den Fielmann-Konzern, der Bericht des Aufsichtsrats und der Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Absatz 1, 315a Absatz 1 HGB sind der Hauptversammlung, ohne dass es nach dem Aktiengesetz einer Beschlussfassung bedarf, zugänglich zu machen. Die vorstehend genannten Unterlagen liegen von der Einberufung der Hauptversammlung an und während der Hauptversammlung in den Geschäftsräumen der Gesellschaft (Weidestraße 118 a, 22083 Hamburg) zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus und sind in der genannten Zeit auch über die Internetseite der Gesellschaft https://www.fielmann.com/hv2020 zugänglich. 2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen: Der Bilanzgewinn der Fielmann Aktiengesellschaft des Geschäftsjahrs 2019 in Höhe von 163.800.000,00 EUR wird als Gewinnvortrag auf neue Rechnung vorgetragen. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des Vorstands Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen. 4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen. 5. *Wahl des Abschlussprüfers für die Fielmann Aktiengesellschaft und den Fielmann-Konzern für das Geschäftsjahr 2020* Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, Zweigniederlassung Hamburg, zum Abschlussprüfer für die Fielmann Aktiengesellschaft und den Fielmann-Konzern für das Geschäftsjahr 2020 zu wählen. 6. *Wahlen zum Aufsichtsrat* Mit Beendigung der Hauptversammlung am 9. Juli 2020 endet die Amtszeit aller von der Hauptversammlung am 9. Juli 2015 gewählten Mitglieder des Aufsichtsrats, so dass eine Neuwahl erforderlich ist. Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Absatz 1, 101 Absatz 1 AktG, § 7 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 MitbestG und § 8 Absatz 1 der Satzung aus sechzehn Mitgliedern zusammen, von denen acht Mitglieder von den Aktionären nach den Bestimmungen des Aktiengesetzes (AktG) und acht weitere Mitglieder von den Arbeitnehmern nach den Bestimmungen des Mitbestimmungsgesetzes (MitbestG) gewählt werden. Mindestens 30 Prozent der Aufsichtsratsmitglieder müssen Frauen und mindestens ebenso viele Aufsichtsratsmitglieder müssen Männer sein. Dieser Mindestanteil ist nach § 96 Absatz 2 Satz 2 AktG grundsätzlich vom Aufsichtsrat insgesamt zu erfüllen. Die Seite der Anteilseignervertreter und die Seite der Arbeitnehmervertreter haben der Gesamterfüllung jeweils durch Beschluss nach § 96 Absatz 2 Satz 3 AktG vor der Wahl gegenüber dem Aufsichtsratsvorsitzenden widersprochen. Der Mindestanteil ist daher von der Seite der Anteilseigner und der Seite der Arbeitnehmer getrennt zu erfüllen und beträgt jeweils zwei Frauen und zwei Männer. Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen mit Wirkung ab der Beendigung der Hauptversammlung am 9. Juli 2020 als Vertreter der Anteilseigner in den Aufsichtsrat zu wählen: 1. Prof. Dr. Mark K. Binz, Rechtsanwalt und Partner der Sozietät Binz & Partner, wohnhaft in Stuttgart 2. Hans-Georg Frey, Vorsitzender des Aufsichtsrats der Jungheinrich AG mit Sitz in Hamburg, wohnhaft in Hanstedt 3. Carolina Müller-Möhl, Verwaltungsratspräsidentin der Müller-Möhl Group mit Sitz in Zürich, wohnhaft in Ebmatingen, Schweiz 4. Hans Joachim Oltersdorf, Geschäftsführer der MPA Pharma GmbH mit Sitz in Trittau, wohnhaft in Rellingen 5. Marie-Christine Ostermann, Geschäftsführende Gesellschafterin der Rullko Großeinkauf GmbH & Co. KG mit Sitz in Hamm, wohnhaft in Hamm 6. Pier Paolo Righi, CEO & President Karl Lagerfeld International B.V., Amsterdam, Niederlande, wohnhaft in München 7. Sarna Röser, Mitglied der Geschäftsleitung der Röser FAM GmbH & Co. KG mit Sitz in Mundelsheim, wohnhaft in Mundelsheim 8. Hans-Otto Schrader, Vorsitzender des Aufsichtsrats der Otto AG für Beteiligungen mit Sitz in Hamburg, wohnhaft in Hamburg Die Wahl erfolgt für die Zeit bis zur Beendigung derjenigen Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Die vorgenannten Wahlvorschläge stützen sich auf die Empfehlungen des Nominierungsausschusses des Aufsichtsrats und berücksichtigen die vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele. Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen zwischen keinem der vorgeschlagenen Anteilseignervertreter und dem Unternehmen, den Organen der Fielmann Aktiengesellschaft oder einem wesentlich an der Fielmann Aktiengesellschaft beteiligten Aktionär maßgebende persönliche oder geschäftliche Beziehungen im Sinne der Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017. Ein Lebenslauf, der Auskunft gibt über relevante Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen der vorgeschlagenen Anteilseignervertreter ist im Internet unter https://www.fielmann.com/hv2020 abrufbar. Herr Prof. Dr. Mark K. Binz soll für den Fall seiner Wahl in den Aufsichtsrat als Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen werden und hat sich bereit erklärt, für dieses Amt zu kandidieren. *Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG* Die unter diesem Tagesordnungspunkt 6 zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen Anteilseignervertreter sind bei den nachfolgend jeweils unter a) aufgeführten Gesellschaften Mitglieder eines gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrats bzw. bei den unter b) aufgeführten Gesellschaften Mitglieder eines vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremiums von Wirtschaftsunternehmen. 1. *Prof. Dr. Mark K. Binz* a) Faber-Castell AG, Stein Sick AG, Waldkirch b) Faber-Castell Unternehmensverwaltungs GmbH, Stein (stellvertretender Vorsitzender des Verwaltungsrats) 2. *Hans-Georg Frey* a) Jungheinrich AG, Hamburg (Vorsitzender des Aufsichtsrats) b) E.G.O. Blanc und Fischer & Co. GmbH, Obererdingen (Mitglied des Verwaltungsrats) HOYER GmbH, Hamburg (Mitglied des Beirats) 3. *Carolina Müller-Möhl* a) keine b) Müller-Möhl Group, Zürich, Schweiz (Verwaltungsratspräsidentin) Orascam Development Holding AG, Altdorf, Schweiz (Mitglied des Verwaltungsrats) Neue Züricher Zeitung, Zürich, Schweiz (Mitglied des Verwaltungsrats) 4. *Hans Joachim Oltersdorf* a) keine b) Parte GmbH, Köln (Vorsitzender des Beirats) 5. *Marie-Christine Ostermann* a) keine b) keine 6. *Pier Paolo Righi* a) keine b) keine 7. *Sarna Röser* a) keine b) keine 8. *Hans-Otto Schrader* a) Otto AG für Beteiligungen, Hamburg (Vorsitzender des Aufsichtsrats) GSV Aktiengesellschaft für Beteiligungen, Hamburg b) Otto GmbH & Co. KG, Hamburg (Mitglied des Gesellschafterrats) Verwaltungsgesellschaft Otto mbH, Hamburg
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