
Für Neuzulassungen wird die Bemessungsgrundlage zum 1.1.2021 hauptsächlich auf die CO2-Emissionen pro Kilometer bezogen und oberhalb 95g CO2/km in Stufen angehoben. Zudem wird die bereits geltende zehnjährige Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge bis zum 31.12.2025 gewährt und bis 31.12.2030 verlängert. Zusätzlich 2,5 Milliarden Euro will der Bund in den Ausbau der Ladesäulen-Infrastruktur investieren.
© 2020 dts Nachrichtenagentur