Berlin (ots) - Kurzform:
Am 18. Juni vor einem Jahr hat der Berliner Senat die Eckpunkte eines Gesetzes verkündet, das die Wohnungsmieten in der Hauptstadt auf das zu diesem Zeitpunkt vertraglich vereinbarte Niveau einfriert. Die guten Nachrichten zuerst: Der von der Wohnungswirtschaft vorhergesagte Kollaps ist bisher ausgeblieben. Allerdings drohen den Vermietern die erheblichen finanziellen Einbußen auch erst ab November. Und wer eine Wohnung neu anmietet, unterschreibt derzeit Verträge mit zwei Miethöhen. Ob das Gesetz den Mietern nützt, wird sich erst in vielen Monaten entscheiden. Bis dahin aber hat es der Berliner Baubranche bereits geschadet. Nur schade, dass die Quittung wohl nicht die Berliner Regierungskoalition bekommt - das Urteil der Richter wird voraussichtlich erst nach den Wahlen im September 2021 gesprochen.
Der vollständige Kommentar:
Am 18. Juni vor einem Jahr hat der Berliner Senat die Eckpunkte eines Gesetzes verkündet, das die Wohnungsmieten in der Hauptstadt auf das zu diesem Zeitpunkt vertraglich vereinbarte Niveau einfriert. "Wuchermieten", die über den im sogenannten Mietendeckel festgelegten Grenzwerten liegen, müssen ab 23. November abgesenkt werden. Inzwischen ist das Gesetz seit Februar in Kraft, und erste Erfahrungen lassen sich auswerten.
Die guten Nachrichten zuerst: Der von der Wohnungswirtschaft vorhergesagte Kollaps ist bisher ausgeblieben - und anders als von den Mieterverbänden befürchtet, halten sich die Vermieter weitgehend an das Gesetz. Allerdings drohen den Vermietern die erheblichen finanziellen Einbußen auch erst ab November. Eine echte Entwarnung kann also nicht gegeben werden, zumal eine Umfrage unter Berlins Vermietern ergeben hat, dass diese künftig auf Sanierungen verzichten wollen, um die Einnahmeeinbußen zu kompensieren. Das ist, nicht nur in Bezug auf den Klimaschutz, sondern vor allem für den durch die Corona-Pandemie ohnehin schon lahmenden Wirtschaftsmotor der Stadt, eine bedrohliche Nachricht.
Und auch bei den Mietern kommt noch keine echte Freude auf. Zwar sind die Angebotspreise gesunken. Aber wer eine Wohnung neu anmietet, unterschreibt derzeit Verträge mit zwei Miethöhen - und muss damit rechnen, die höhere Miete komplett nachzahlen zu müssen, wenn die Verfassungsgerichte den Mietendeckel zu Fall bringen. Ob das Gesetz den Mietern überhaupt nützt, wird sich erst in vielen Monaten entscheiden. Bis dahin aber hat es insbesondere der Baubranche bereits geschadet. Nur schade, dass die Quittung wohl nicht die Berliner Regierungskoalition bekommt - das Urteil der Richter wird voraussichtlich erst nach der Wahl im Herbst 2021 gesprochen.
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Am 18. Juni vor einem Jahr hat der Berliner Senat die Eckpunkte eines Gesetzes verkündet, das die Wohnungsmieten in der Hauptstadt auf das zu diesem Zeitpunkt vertraglich vereinbarte Niveau einfriert. Die guten Nachrichten zuerst: Der von der Wohnungswirtschaft vorhergesagte Kollaps ist bisher ausgeblieben. Allerdings drohen den Vermietern die erheblichen finanziellen Einbußen auch erst ab November. Und wer eine Wohnung neu anmietet, unterschreibt derzeit Verträge mit zwei Miethöhen. Ob das Gesetz den Mietern nützt, wird sich erst in vielen Monaten entscheiden. Bis dahin aber hat es der Berliner Baubranche bereits geschadet. Nur schade, dass die Quittung wohl nicht die Berliner Regierungskoalition bekommt - das Urteil der Richter wird voraussichtlich erst nach den Wahlen im September 2021 gesprochen.
Der vollständige Kommentar:
Am 18. Juni vor einem Jahr hat der Berliner Senat die Eckpunkte eines Gesetzes verkündet, das die Wohnungsmieten in der Hauptstadt auf das zu diesem Zeitpunkt vertraglich vereinbarte Niveau einfriert. "Wuchermieten", die über den im sogenannten Mietendeckel festgelegten Grenzwerten liegen, müssen ab 23. November abgesenkt werden. Inzwischen ist das Gesetz seit Februar in Kraft, und erste Erfahrungen lassen sich auswerten.
Die guten Nachrichten zuerst: Der von der Wohnungswirtschaft vorhergesagte Kollaps ist bisher ausgeblieben - und anders als von den Mieterverbänden befürchtet, halten sich die Vermieter weitgehend an das Gesetz. Allerdings drohen den Vermietern die erheblichen finanziellen Einbußen auch erst ab November. Eine echte Entwarnung kann also nicht gegeben werden, zumal eine Umfrage unter Berlins Vermietern ergeben hat, dass diese künftig auf Sanierungen verzichten wollen, um die Einnahmeeinbußen zu kompensieren. Das ist, nicht nur in Bezug auf den Klimaschutz, sondern vor allem für den durch die Corona-Pandemie ohnehin schon lahmenden Wirtschaftsmotor der Stadt, eine bedrohliche Nachricht.
Und auch bei den Mietern kommt noch keine echte Freude auf. Zwar sind die Angebotspreise gesunken. Aber wer eine Wohnung neu anmietet, unterschreibt derzeit Verträge mit zwei Miethöhen - und muss damit rechnen, die höhere Miete komplett nachzahlen zu müssen, wenn die Verfassungsgerichte den Mietendeckel zu Fall bringen. Ob das Gesetz den Mietern überhaupt nützt, wird sich erst in vielen Monaten entscheiden. Bis dahin aber hat es insbesondere der Baubranche bereits geschadet. Nur schade, dass die Quittung wohl nicht die Berliner Regierungskoalition bekommt - das Urteil der Richter wird voraussichtlich erst nach der Wahl im Herbst 2021 gesprochen.
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