BERLIN (Dow Jones)--Ein Vertrag zwischen dem Staat und den Energiekonzernen über die Schließung von Braunkohlekraftwerken könnte eine rechtliche Bürde für spätere Regierungen werden. Davor warnt der Umweltjurist Hartmut Gaßner in einem Gutachten im Auftrag der Umweltorganisation ClientEarth, wie der Spiegel berichtete und die Organisation bestätigte. Es sei wegen der "Unsicherheiten bezüglich der verfassungs- und vertragsrechtlichen Grenzen eines solchen Vertrages fraglich, ob der Braunkohleausstiegsvertrag die Gefahr rechtlicher Auseinandersetzungen tatsächlich verringert", heißt es in der Expertise, die gegen 18 Uhr veröffentlicht werden soll.
Die Bundesregierung verhandelt derzeit einen solchen öffentlich-rechtlichen Vertrag mit den Be-treibern der Braunkohlekraftwerke wie RWE und Leag. Er soll die Höhe der Entschädigung sowie den Zeitplan der einzelnen Kraftwerksschließungen regeln. Künftigen Regierungen, kritisiert Gaßner, werde die Möglichkeit genommen, aus Klimaschutzgründen Schließungen vorzuziehen. Die Juristen schlagen deshalb vor, den Ausstieg über den Verordnungsweg zu regeln.
Die Regierung will den Konzernen für das Aus der Braunkohlekraftwerke mehr als vier Milliarden Euro Entschädigung zahlen. Insbesondere der Anteil für das in der Hand tschechischer -In-vestoren befindliche ostdeutsche Unternehmen Leag steht in der Kritik. Client-Earth-Juristin Ida Westphal bezeichnet die Pläne als "durch Steuergelder finanzierte Milliardengeschenke". Der -Vertrag soll fertig werden, ehe der Bundestag vor der Sommerpause das Gesetz über den Kohleausstieg bis zum Jahr 2038 beschließt.
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June 19, 2020 07:16 ET (11:16 GMT)
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