
Es sei wegen der "Unsicherheiten bezüglich der verfassungs- und vertragsrechtlichen Grenzen eines solchen Vertrages fraglich, ob der Braunkohleausstiegsvertrag die Gefahr rechtlicher Auseinandersetzungen tatsächlich verringert", schreibt Gaßner. Künftigen Regierungen werde die Möglichkeit genommen, aus Klimaschutzgründen Schließungen vorzuziehen. Die Juristen schlagen deshalb vor, den Ausstieg über den Verordnungsweg zu regeln.
© 2020 dts Nachrichtenagentur