BERLIN (dpa-AFX) - Für das Baukindergeld sind in Nordrhein-Westfalen, Bayern und Baden-Württemberg im Ländervergleich die meisten Anträge gestellt worden. Das geht aus einer Antwort des Innenministeriums auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion hervor, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. So wurden seit dem Programmstart im September 2018 bis Ende Mai in NRW knapp 50 000 Anträge gestellt, in Bayern und Baden-Württemberg jeweils mehr als 30 000. Diese Länder liegen auch bei den bewilligten Anträgen vorn. Insgesamt wurden bislang knapp 152 000 Anträge bewilligt und rund 465 Millionen Euro ausgezahlt.
Seit dem 18. September 2018 winkt Familien für den Bau eines Hauses oder den Kauf einer Immobilie ein staatlicher Zuschuss. Pro Kind gibt es 12 000 Euro, ausgezahlt in zehn Jahresraten zu je 1200 Euro. Letztmalig beantragt werden kann das Baukindergeld, wenn am 31. Dezember 2020 eine Baugenehmigung erteilt oder ein Kaufvertrag unterschrieben wird.
Mit Abstand am häufigsten (rund 60 Prozent von 232 803 Fällen) beantragen Familien den Zuschuss für den Kauf eines gebrauchten Eigenheims, gefolgt von Bau oder Kauf eines neuen Hauses, dem Kauf einer gebrauchten Wohnung. Selten wird es für Bau oder Kauf einer neuen Eigentumswohnung beantragt.
Für die Jahre 2018 und 2019 fielen rund 102 Millionen an Verwaltungskosten an, für das laufende Jahr rechnet das Innenministerium mit weiteren 65,33 Millionen Euro. Das Ministerium will Wirtschaftsprüfer Höhe und Angemessenheit der Verwaltungskosten bewerten lassen.
"Das Baukindergeld entpuppt sich als massives Bürokratiemonster und verschlingt Unsummen allein für die Verwaltung", bemängelte der baupolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Daniel Föst. "Das ist ineffizient und nicht hinnehmbar." Dieses "Subventionsdrama" hätte nie an den Start gehen dürfen, erklärte der Abgeordnete. "Ein Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer ist das bessere Instrument, damit mehr Menschen in die eigenen vier Wände ziehen können." Ob die Förderung verlängert wird, soll nach Auskunft des Ministeriums erst nach der nächsten Bundestagswahl entschieden werden./hrz/DP/fba
Seit dem 18. September 2018 winkt Familien für den Bau eines Hauses oder den Kauf einer Immobilie ein staatlicher Zuschuss. Pro Kind gibt es 12 000 Euro, ausgezahlt in zehn Jahresraten zu je 1200 Euro. Letztmalig beantragt werden kann das Baukindergeld, wenn am 31. Dezember 2020 eine Baugenehmigung erteilt oder ein Kaufvertrag unterschrieben wird.
Mit Abstand am häufigsten (rund 60 Prozent von 232 803 Fällen) beantragen Familien den Zuschuss für den Kauf eines gebrauchten Eigenheims, gefolgt von Bau oder Kauf eines neuen Hauses, dem Kauf einer gebrauchten Wohnung. Selten wird es für Bau oder Kauf einer neuen Eigentumswohnung beantragt.
Für die Jahre 2018 und 2019 fielen rund 102 Millionen an Verwaltungskosten an, für das laufende Jahr rechnet das Innenministerium mit weiteren 65,33 Millionen Euro. Das Ministerium will Wirtschaftsprüfer Höhe und Angemessenheit der Verwaltungskosten bewerten lassen.
"Das Baukindergeld entpuppt sich als massives Bürokratiemonster und verschlingt Unsummen allein für die Verwaltung", bemängelte der baupolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Daniel Föst. "Das ist ineffizient und nicht hinnehmbar." Dieses "Subventionsdrama" hätte nie an den Start gehen dürfen, erklärte der Abgeordnete. "Ein Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer ist das bessere Instrument, damit mehr Menschen in die eigenen vier Wände ziehen können." Ob die Förderung verlängert wird, soll nach Auskunft des Ministeriums erst nach der nächsten Bundestagswahl entschieden werden./hrz/DP/fba
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