
Kernpunkt des nach stundenlanger Beratung verkündeten Urteils ist es, dass das Ministerium auf Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse bisher nicht davon ausgehen darf, dass die von der Stadt geplanten Luftfilteranlagen die erforderliche Reduzierung von Stickstoffdioxid zur Einhaltung des Grenzwerts bewirken können. Die Revision wurde zugelassen. Ausführlichere Informationen sollten im Laufes des Donnerstag mitgeteilt werden.
Die Deutsche Umwelthilfe hatte auf schärfere Maßnahmen gegen die Belastung der Atemluft mit Stickstoffdioxid gedrungen. Sie verlangt eine Fortschreibung des geltenden Luftreinhalteplans und setzt auf Fahrverbote. Das Ministerium sowie die Stadt Kiel beantragten, die Klage abzulehnen. Die Verhandlungen über die komplexe Materie hatten sich am Mittwoch mehrere Stunden hingezogen, auch die anschließende Beratung des Senats dauerte mehrere Stunden./gyd/DP/mis
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