
Am Freitag hatten sich Bund und Länder auf eine gemeinsame Linie beim Umgang mit Reisenden aus Gegenden mit hohem Infektionsgeschehen geeinigt. Demnach dürfen diese nur dann in Hotels und Ferienwohnungen untergebracht werden oder ohne Quarantänemaßnahme in ein Land einreisen, wenn sie mit einem ärztlichen Attest nachweisen, dass sie keine Infektion haben. Das Attest "muss sich auf eine molekularbiologische Testung stützen, die höchstens 48 Stunden vor der Anreise vorgenommen worden ist", heißt es darin. Als hohes Infektionsgeschehen gelten mehr als 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohnern innerhalb der letzten sieben Tage.
Thüringen hatte in einer Protokollerklärung angemerkt, dass die Einschätzung der Gesundheitsbehörden der betroffenen Gebiete Grundlage und Maßstab für die Maßnahmen der Reisezielgebiete sein müsse. Am Samstag kündigte das dortige Gesundheitsministerium an, die Regeln nicht umzusetzen./afa/DP/zb
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