Berlin (ots) - Bundestag und Bundesrat entscheiden morgen über Kohleausstiegsgesetz - FDP, Grüne und Linke müssen in beiden Kammern gegen das Gesetz stimmen - Hohe Umstiegsprämien für Erdgas drohen aus dem Kohleausstiegsgesetz ein Erdgas-Einstiegsgesetz zu machen - Deutsche Umwelthilfe führt Klimaklage gegen die Bundesregierung mit Nachdruck fort
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) verurteilt das Kohleausstiegsgesetz der Bundesregierung, das morgen in Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden soll, als klimapolitisch völlig unzureichend. Die Kohlekonzerne erhalten großzügige Entschädigungen und dürfen Kohlekraftwerke trotzdem bis ins Jahr 2038 weiterbetreiben. Gegenüber den Zielen aus dem Klimaschutzgesetz entstehen damit im Zeitraum 2020-40 zusätzlich 134 Millionen Tonnen CO2. Eine Einhaltung des auf dem Pariser Klimagipfel vereinbarten 1,5 Grad-Klimaziels wird damit unmöglich. Wichtige Vereinbarungen zur Abschaltung und Entschädigung von Braunkohlekraftwerken sind in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag zementiert, der die Handlungsfähigkeit künftiger Regierungen einschränkt und Korrekturen kaum möglich macht.
Dazu Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: "Das Kohleausstiegsgesetz kommt zu spät, ist zu teuer und unter demokratischen Gesichtspunkten fragwürdig. Es erweist dem Klimaschutz einen Bärendienst. Die Bundesregierung hat nach der Einigung in der Kohlekommission einen klima- und gesellschaftspolitisch tragfähigen Kompromiss auf dem Silbertablett serviert bekommen. Diesen Kompromiss tritt sie mit Füßen, indem sie Abschalttermine für Kohlekraftwerke soweit wie möglich nach hinten verschiebt, den Ausbau der Erneuerbaren Energien bremst und den Kohlekonzernen unverdiente Geldgeschenke macht. Hier muss die Opposition die Notbremse ziehen: FDP, Grüne und Linke müssen in Bundestag und Bundesrat gegen den Gesetzentwurf stimmen."
Die DUH kritisiert die staatlichen Subventionen in Form von Prämien für die Umstellung von Kohlekraftwerken auf Erdgas als viel zu hoch. Damit drohen unnötige Investitionen in den nächsten fossilen Energieträger, statt gleich erneuerbare Energien zu fördern. Der so genannte Kohleersatzbonus, der bei einer Umstellung von Kraftwerken von Kohle auf Gas gezahlt wird, wurde im Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) in der letzten Verhandlungsnacht von schon mehr als auskömmlichen 180 Euro/Kilowatt installierte Leistung auf bis zu 390 Euro/Kilowatt erhöht.
Constantin Zerger, Leiter Energie und Klimaschutz der DUH, ergänzt: "Dieses Kohleausstiegsgesetz droht zum Erdgas-Einstiegsgesetz zu werden. Mit der Erhöhung des Kohleersatzbonus folgt die Bundesregierung den Wünschen der Erdgas-Branche, die genau dafür Lobbyarbeit gemacht hat. Während die Bundesregierung den Ausbau der Windenergie sträflich vernachlässigt, schafft sie großzügige neue Subventionen für fossiles Erdgas. Die Bundesregierung fährt die Energiewende mit dieser Strategie gegen die Wand. Mit ihrer laufenden Klimaklage vor dem Bundesverfassungsgericht wird die Deutsche Umwelthilfe weiterhin auf dem Rechtsweg für einen Kurswechsel eintreten. "
Mit ihrer Klimaklage unterstützt die DUH Beschwerdeführer, die gegen die Bundesregierung auf eine Begrenzung der Erderhitzung auf 1,5 Grad Celsius klagen. Beschwerdeführer sind 15 Betroffene aus den unmittelbar von der Klimakrise bedrohten Ländern Bangladesch und Nepal sowie 10 Kinder und junge Erwachsene aus Deutschland. Das Bundesverfassungsgericht hat am 19. Juni 2020 den Bundestag, den Bundesrat, das Bundeskanzleramt, das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und alle Landesregierungen zu einer Stellungnahme bis zum 15. September 2020 aufgefordert. Zur Begrenzung der Erderhitzung fordert die DUH von der Bundesregierung eine Abschaltung aller Kohlemeiler bis 2030.
Pressekontakt:
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer
0160 903 54 509, mueller-kraenner@duh.de
Constantin Zerger, Leiter Energie und Klimaschutz
0160 4334014, zerger@duh.de
DUH-Pressestelle:
Marlen Bachmann, Thomas Grafe
030 2400867-20, presse@duh.de
www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe, www.facebook.com/umwelthilfe, www.instagram.com/umwelthilfe
Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/22521/4640809
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) verurteilt das Kohleausstiegsgesetz der Bundesregierung, das morgen in Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden soll, als klimapolitisch völlig unzureichend. Die Kohlekonzerne erhalten großzügige Entschädigungen und dürfen Kohlekraftwerke trotzdem bis ins Jahr 2038 weiterbetreiben. Gegenüber den Zielen aus dem Klimaschutzgesetz entstehen damit im Zeitraum 2020-40 zusätzlich 134 Millionen Tonnen CO2. Eine Einhaltung des auf dem Pariser Klimagipfel vereinbarten 1,5 Grad-Klimaziels wird damit unmöglich. Wichtige Vereinbarungen zur Abschaltung und Entschädigung von Braunkohlekraftwerken sind in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag zementiert, der die Handlungsfähigkeit künftiger Regierungen einschränkt und Korrekturen kaum möglich macht.
Dazu Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: "Das Kohleausstiegsgesetz kommt zu spät, ist zu teuer und unter demokratischen Gesichtspunkten fragwürdig. Es erweist dem Klimaschutz einen Bärendienst. Die Bundesregierung hat nach der Einigung in der Kohlekommission einen klima- und gesellschaftspolitisch tragfähigen Kompromiss auf dem Silbertablett serviert bekommen. Diesen Kompromiss tritt sie mit Füßen, indem sie Abschalttermine für Kohlekraftwerke soweit wie möglich nach hinten verschiebt, den Ausbau der Erneuerbaren Energien bremst und den Kohlekonzernen unverdiente Geldgeschenke macht. Hier muss die Opposition die Notbremse ziehen: FDP, Grüne und Linke müssen in Bundestag und Bundesrat gegen den Gesetzentwurf stimmen."
Die DUH kritisiert die staatlichen Subventionen in Form von Prämien für die Umstellung von Kohlekraftwerken auf Erdgas als viel zu hoch. Damit drohen unnötige Investitionen in den nächsten fossilen Energieträger, statt gleich erneuerbare Energien zu fördern. Der so genannte Kohleersatzbonus, der bei einer Umstellung von Kraftwerken von Kohle auf Gas gezahlt wird, wurde im Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) in der letzten Verhandlungsnacht von schon mehr als auskömmlichen 180 Euro/Kilowatt installierte Leistung auf bis zu 390 Euro/Kilowatt erhöht.
Constantin Zerger, Leiter Energie und Klimaschutz der DUH, ergänzt: "Dieses Kohleausstiegsgesetz droht zum Erdgas-Einstiegsgesetz zu werden. Mit der Erhöhung des Kohleersatzbonus folgt die Bundesregierung den Wünschen der Erdgas-Branche, die genau dafür Lobbyarbeit gemacht hat. Während die Bundesregierung den Ausbau der Windenergie sträflich vernachlässigt, schafft sie großzügige neue Subventionen für fossiles Erdgas. Die Bundesregierung fährt die Energiewende mit dieser Strategie gegen die Wand. Mit ihrer laufenden Klimaklage vor dem Bundesverfassungsgericht wird die Deutsche Umwelthilfe weiterhin auf dem Rechtsweg für einen Kurswechsel eintreten. "
Mit ihrer Klimaklage unterstützt die DUH Beschwerdeführer, die gegen die Bundesregierung auf eine Begrenzung der Erderhitzung auf 1,5 Grad Celsius klagen. Beschwerdeführer sind 15 Betroffene aus den unmittelbar von der Klimakrise bedrohten Ländern Bangladesch und Nepal sowie 10 Kinder und junge Erwachsene aus Deutschland. Das Bundesverfassungsgericht hat am 19. Juni 2020 den Bundestag, den Bundesrat, das Bundeskanzleramt, das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und alle Landesregierungen zu einer Stellungnahme bis zum 15. September 2020 aufgefordert. Zur Begrenzung der Erderhitzung fordert die DUH von der Bundesregierung eine Abschaltung aller Kohlemeiler bis 2030.
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Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer
0160 903 54 509, mueller-kraenner@duh.de
Constantin Zerger, Leiter Energie und Klimaschutz
0160 4334014, zerger@duh.de
DUH-Pressestelle:
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030 2400867-20, presse@duh.de
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