Berlin (ots) - Kurzform: Welches öffentliche Interesse könnte herausragend gewichtiger sein, als die Rettung unserer Stadtzentren, die ganz wesentlich vom Einzelhandel belebt werden? Erwartungsgemäß stößt das bei Verdi auf Protest, zumal die Gewerkschaft schon 2019 per Eilantrag vor dem Berliner Verwaltungsgericht drei verkaufsoffene Sonntage beklagte. Doch Verdi sollte sich fragen, ob diese Haltung ihren Mitgliedern wirklich dient. Angesichts des Warenhaus- und Ladensterbens und flexibler Arbeitszeiten bei zahlreichen Berufsgruppen wirkt diese Blockadehaltung unglaublich veraltet.
Der vollständige Kommentar: Das Berliner Ladenöffnungsgesetz (BerlLadÖffG) wurde zuletzt vor zehn Jahren geändert. Nun muss man zwar nicht - wie der Chef des Handelsverbandes Berlin-Brandenburg - gleich ganz für die Abschaffung des Gesetzes sein. Aber dass das BerlLadÖffG nicht mehr zeitgemäß ist, dass sich die Situation des stationären Handels in den Innenstädten seit dem Aufkommen der Onlineversand-Riesen und zuletzt seit der Corona-Krise dramatisch verändert hat, das wird wohl niemand bestreiten. Da Gesetzesänderungen eher langwieriger Natur sind, geht der Vorschlag von Wirtschaftssenatorin Ramona Pop (Grüne) in die richtige Richtung. Sie schlägt vor, die Regelung großzügig auszulegen und mindestens einmal im Monat einen Sonntag freizugeben. Bisher sind lediglich acht verkaufsoffene Sonntage im Jahr vorgesehen, die zudem an eine Veranstaltung mit großen Besucherströmen gekoppelt sein müssen.
Schon jetzt gibt es in dem Gesetz eine Formulierung, die man dazu heranziehen könnte. Unter Paragraf 6, der "weitere Ausnahmen" regelt, heißt es: "Bei Vorliegen eines herausragend gewichtigen öffentlichen Interesses können andere Öffnungszeiten festgesetzt und die Öffnung an unmittelbar aufeinanderfolgenden Sonn- und Feiertagen zugelassen werden." Und welches öffentliche Interesse könnte herausragend gewichtiger sein, als die Rettung unserer Stadtzentren, die ganz wesentlich vom Einzelhandel belebt werden? Erwartungsgemäß stößt das bei Verdi auf Protest, zumal die Gewerkschaft schon 2019 per Eilantrag vor dem Berliner Verwaltungsgericht drei verkaufsoffene Sonntage beklagte. Doch Verdi sollte sich fragen, ob diese Haltung ihren Mitgliedern wirklich dient. Angesichts des Warenhaus- und Ladensterbens und flexibler Arbeitszeiten bei zahlreichen Berufsgruppen wirkt diese Blockadehaltung unglaublich veraltet.
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Schon jetzt gibt es in dem Gesetz eine Formulierung, die man dazu heranziehen könnte. Unter Paragraf 6, der "weitere Ausnahmen" regelt, heißt es: "Bei Vorliegen eines herausragend gewichtigen öffentlichen Interesses können andere Öffnungszeiten festgesetzt und die Öffnung an unmittelbar aufeinanderfolgenden Sonn- und Feiertagen zugelassen werden." Und welches öffentliche Interesse könnte herausragend gewichtiger sein, als die Rettung unserer Stadtzentren, die ganz wesentlich vom Einzelhandel belebt werden? Erwartungsgemäß stößt das bei Verdi auf Protest, zumal die Gewerkschaft schon 2019 per Eilantrag vor dem Berliner Verwaltungsgericht drei verkaufsoffene Sonntage beklagte. Doch Verdi sollte sich fragen, ob diese Haltung ihren Mitgliedern wirklich dient. Angesichts des Warenhaus- und Ladensterbens und flexibler Arbeitszeiten bei zahlreichen Berufsgruppen wirkt diese Blockadehaltung unglaublich veraltet.
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