Düsseldorf (ots) - von Georg Winters
Womöglich hat Clemens Tönnies das Recht auf seiner Seite, wenn er vom Land Nordrhein-Westfalen eine Lohnkostenerstattung fordert. Schließlich gibt es das Infektionsschutzgesetz, nach dem Unternehmern Entschädigungen zustehen, falls der Betrieb unter Quarantäne gestellt wird, vorübergehend schließen muss und deshalb einen hohen Verdienstausfall beklagt.
Doch das ist im Fall Tönnies gar nicht der springende Punkt. Die schnelle Ankündigung des Fleischunternehmers, womöglich zu klagen, offenbart das mangelnde Fingerspitzengefühl des 64-Jährigen. Ein Unternehmer, bei dem noch offen ist, ob er und/oder seine Führungsriege sich strafbar gemacht haben (auch wenn natürlich zunächst die Unschuldsvermutung gilt), wäre gut beraten, sich mit eigenen Forderungen zurückzuhalten, bis die Vorwürfe endgültig geklärt sind. Zumal er für seine Rückforderung ein Jahr Zeit hätte.
Nach dem Corona-Ausbruch in Rheda-Wiedenbrück mussten fast 1500 Mitarbeiter in Quarantäne, eine ganze Region war im Ausnahmezustand, Urlauber aus der Region durften nicht mehr reisen, wohin sie wollten. Juristisch mag Tönnies und Co. am Ende keine Schuld treffen. Aber mit mangelnder Sorgfalt bei Arbeits- und Hygienevorsorge sowie dem armseligen Verweis auf Subunternehmer bei den Leiharbeitsverträgen haben sich die schwarzen Schafe der Branche moralisch mehr als fragwürdig verhalten. So kann man sich nicht aus der Verantwortung stehlen. Dass die Politik dabei zusah, entschuldigt das alles nicht.
Rassismus-Vorwürfe und Corona-Pandemie haben das Image des früheren Aufsichtsratsvorsitzenden von Schalke 04 schon stark beschädigt. Jetzt verspielt Clemens Tönnies mit seiner Haltung weiter Kredit.
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Womöglich hat Clemens Tönnies das Recht auf seiner Seite, wenn er vom Land Nordrhein-Westfalen eine Lohnkostenerstattung fordert. Schließlich gibt es das Infektionsschutzgesetz, nach dem Unternehmern Entschädigungen zustehen, falls der Betrieb unter Quarantäne gestellt wird, vorübergehend schließen muss und deshalb einen hohen Verdienstausfall beklagt.
Doch das ist im Fall Tönnies gar nicht der springende Punkt. Die schnelle Ankündigung des Fleischunternehmers, womöglich zu klagen, offenbart das mangelnde Fingerspitzengefühl des 64-Jährigen. Ein Unternehmer, bei dem noch offen ist, ob er und/oder seine Führungsriege sich strafbar gemacht haben (auch wenn natürlich zunächst die Unschuldsvermutung gilt), wäre gut beraten, sich mit eigenen Forderungen zurückzuhalten, bis die Vorwürfe endgültig geklärt sind. Zumal er für seine Rückforderung ein Jahr Zeit hätte.
Nach dem Corona-Ausbruch in Rheda-Wiedenbrück mussten fast 1500 Mitarbeiter in Quarantäne, eine ganze Region war im Ausnahmezustand, Urlauber aus der Region durften nicht mehr reisen, wohin sie wollten. Juristisch mag Tönnies und Co. am Ende keine Schuld treffen. Aber mit mangelnder Sorgfalt bei Arbeits- und Hygienevorsorge sowie dem armseligen Verweis auf Subunternehmer bei den Leiharbeitsverträgen haben sich die schwarzen Schafe der Branche moralisch mehr als fragwürdig verhalten. So kann man sich nicht aus der Verantwortung stehlen. Dass die Politik dabei zusah, entschuldigt das alles nicht.
Rassismus-Vorwürfe und Corona-Pandemie haben das Image des früheren Aufsichtsratsvorsitzenden von Schalke 04 schon stark beschädigt. Jetzt verspielt Clemens Tönnies mit seiner Haltung weiter Kredit.
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