Köln (ots) - Michael Bertrams: Erhebliche rechtliche Bedenken gegen Platzierung der amtierenden OB Henriette Reker erst auf Platz 11
Der frühere Präsident des NRW-Verfassungsgerichtshofs, Michael Bertrams, hat erhebliche rechtliche Bedenken gegen die Stimmzettel für die Oberbürgermeister-Wahl in Köln am 13. September. Unter Berufung auf das Kommunalwahlordnung hat die Stadt die amtierende parteilose Oberbürgermeister erst auf Platz 11 der Kandidatenliste gesetzt, obwohl Reker die Wahl 2015 deutlich gewonnen hatte. Nach Ansicht der Stadt ist aber das Ergebnis der vorigen Ratswahl 2014, in der Reker nicht angetreten war.
Bertrams nannte diese Auslegung "höchst zweifelhaft". Bei den Stimmzetteln für die OB-Wahl auf die vorige Ratswahl abzustellen, sei "systemwidrig", sagte Bertrams dem "Kölner Stadt-Anzeiger".
Die Formulierung in der Kommunalwahlordnung, wonach das "Ergebnis der letzten Wahl zur Vertretung des Wahlgebiets" für Platzierung der OB-Kandidaten auf dem Stimmzettel maßgeblich ist, mit dem Ergebnis der Ratswahl gleichzusetzen, ergebe für die OB-Wahl keinen Sinn, so Bertrams. Vielmehr müsse die "Vertretung des Wahlgebiets" auch auf die - nicht parteigebundenen - Einzelbewerberinnen und -Bewerber Anwendung finden. "Auch der OB vertritt ja das Wahlgebiet."
An dieser Stelle, so der Jurist, würden sich im Streitfall die Geister scheiden. 2015 musste die Kommunalwahl in Köln wegen fehlerhafter Stimmzettel verschoben werden, was Mehrkosten von einer halben Million Euro verursachte. Reker hat angekündigt, mit Rücksicht auf den Bestand des Wahltermins am 13. September auf eine mögliche Klage gegen den aktuellen Stimmzettel vor dem NRW-Verfassungsgerichtshof in Münster verzichten zu wollen.
Pressekontakt:
Kölner Stadt-Anzeiger
Newsdesk
Telefon: 0221 224 2080
Original-Content von: Kölner Stadt-Anzeiger, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/66749/4680634
Der frühere Präsident des NRW-Verfassungsgerichtshofs, Michael Bertrams, hat erhebliche rechtliche Bedenken gegen die Stimmzettel für die Oberbürgermeister-Wahl in Köln am 13. September. Unter Berufung auf das Kommunalwahlordnung hat die Stadt die amtierende parteilose Oberbürgermeister erst auf Platz 11 der Kandidatenliste gesetzt, obwohl Reker die Wahl 2015 deutlich gewonnen hatte. Nach Ansicht der Stadt ist aber das Ergebnis der vorigen Ratswahl 2014, in der Reker nicht angetreten war.
Bertrams nannte diese Auslegung "höchst zweifelhaft". Bei den Stimmzetteln für die OB-Wahl auf die vorige Ratswahl abzustellen, sei "systemwidrig", sagte Bertrams dem "Kölner Stadt-Anzeiger".
Die Formulierung in der Kommunalwahlordnung, wonach das "Ergebnis der letzten Wahl zur Vertretung des Wahlgebiets" für Platzierung der OB-Kandidaten auf dem Stimmzettel maßgeblich ist, mit dem Ergebnis der Ratswahl gleichzusetzen, ergebe für die OB-Wahl keinen Sinn, so Bertrams. Vielmehr müsse die "Vertretung des Wahlgebiets" auch auf die - nicht parteigebundenen - Einzelbewerberinnen und -Bewerber Anwendung finden. "Auch der OB vertritt ja das Wahlgebiet."
An dieser Stelle, so der Jurist, würden sich im Streitfall die Geister scheiden. 2015 musste die Kommunalwahl in Köln wegen fehlerhafter Stimmzettel verschoben werden, was Mehrkosten von einer halben Million Euro verursachte. Reker hat angekündigt, mit Rücksicht auf den Bestand des Wahltermins am 13. September auf eine mögliche Klage gegen den aktuellen Stimmzettel vor dem NRW-Verfassungsgerichtshof in Münster verzichten zu wollen.
Pressekontakt:
Kölner Stadt-Anzeiger
Newsdesk
Telefon: 0221 224 2080
Original-Content von: Kölner Stadt-Anzeiger, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/66749/4680634
© 2020 news aktuell