
Zu den Ausnahmen zählt, wenn der Profi bei der Rückkehr zum Verein oder am Ankunftsort der Nationalmannschaft für mindestens fünf Tage in Quarantäne gehen muss. Ebenso kann der Verein seinen Spieler die Erlaubnis verweigern, wenn Reisebeschränkungen am Ort des Vereins oder dem Länderspiel-Ort bestehen.
Die vorübergehenden Änderungen gelten für die Länderspiel-Fenster vom 31. August bis 8. September bei den Männern und vom 14. bis 22. September 2020 bei den Frauen. Die deutsche Nationalmannschaft von Bundestrainer Joachim Löw bestreitet in der kommenden Woche die Nations-League-Spiele gegen Spanien (Donnerstag) und in der Schweiz (Sonntag)./clu/DP/he
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