MiFID II - Hinweis: Diese Studie wurde auf Grundlage einer Vereinbarung mit dem Emittenten erstellt. Die Studie wurde gleichzeitig allen Interessenten öffentlich zugänglich gemacht. Der Erhalt dieser Studie gilt somit als zulässiger geringfügiger nichtmonetärer Vorteil im Sinne des § 64 Abs. 7 Satz 2 Nr. 1 und 2 des WpHG. Sehr geehrte Damen und Herren, die Frequentis AG (ISIN ATFREQUENT09, General Standard, FQT GY) hat im ersten Halbjahr 2020 das Umsatzniveau nahezu stabil halten können (-0,1%) ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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