BERLIN (dpa-AFX) - Die schwarz-rote Koalition will Lockerungen im Insolvenzrecht verlängern, um in der Corona-Krise eine Pleitewelle zu verhindern. Darauf einigten sich die Spitzen von CDU, CSU und SPD am Dienstag, wie aus einem Beschlusspapier hervorgeht.
Demnach wird die Regelung über die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für den Antragsgrund der Überschuldung bis Ende des Jahres weiterhin ausgesetzt.
Die Insolvenzantragspflicht war im März bis Ende September ausgesetzt worden - für Fälle, in denen eine Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung von Firmen auf den Folgen der Corona-Pandemie beruht. Damit sollte in Bedrängnis geratenen Firmen Luft verschafft werden, um staatliche Hilfen zu beantragen und Sanierungsbemühungen voranzutreiben. Normalerweise muss ein Insolvenzantrag spätestens drei Wochen nach Eintritt eines Insolvenzgrundes gestellt werden.
Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) hatte angekündigt, überschuldete Unternehmen noch länger von der Pflicht zum Insolvenzantrag befreien zu wollen - sie wollte aber eine Verlängerung bis Ende März 2021. Lambrecht hatte der "Bild"-Zeitung Anfang August gesagt, die Regelung solle nur für Unternehmen gelten, die pandemiebedingt überschuldet sind.
Der Chef der "Wirtschaftsweisen", Lars Feld, hatte sich vor dem Treffen der Koalitionsspitzen gegen eine weitere Aussetzung der Insolvenzantragspflicht ausgesprochen. "Die Insolvenzantragspflicht auszusetzen, erlaubt Unternehmen am Markt zu bleiben, obwohl sie nicht überlebensfähig sind", sagte Feld der dpa./bk/rbo/DP/he
Demnach wird die Regelung über die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für den Antragsgrund der Überschuldung bis Ende des Jahres weiterhin ausgesetzt.
Die Insolvenzantragspflicht war im März bis Ende September ausgesetzt worden - für Fälle, in denen eine Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung von Firmen auf den Folgen der Corona-Pandemie beruht. Damit sollte in Bedrängnis geratenen Firmen Luft verschafft werden, um staatliche Hilfen zu beantragen und Sanierungsbemühungen voranzutreiben. Normalerweise muss ein Insolvenzantrag spätestens drei Wochen nach Eintritt eines Insolvenzgrundes gestellt werden.
Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) hatte angekündigt, überschuldete Unternehmen noch länger von der Pflicht zum Insolvenzantrag befreien zu wollen - sie wollte aber eine Verlängerung bis Ende März 2021. Lambrecht hatte der "Bild"-Zeitung Anfang August gesagt, die Regelung solle nur für Unternehmen gelten, die pandemiebedingt überschuldet sind.
Der Chef der "Wirtschaftsweisen", Lars Feld, hatte sich vor dem Treffen der Koalitionsspitzen gegen eine weitere Aussetzung der Insolvenzantragspflicht ausgesprochen. "Die Insolvenzantragspflicht auszusetzen, erlaubt Unternehmen am Markt zu bleiben, obwohl sie nicht überlebensfähig sind", sagte Feld der dpa./bk/rbo/DP/he
© 2020 dpa-AFX