
Den Veranstaltern hielt das Verfassungsgericht vor, nach dem Verbot der Demo am Mittwoch erst in der Nacht zu Freitag das Verwaltungsgericht und damit "spät" angerufen zu haben. Für sie dürfte die Karlsruher Entscheidung keine Bedeutung haben, da im Anschluss das Verwaltungsgericht wie das Oberverwaltungsgericht die Demo schließlich doch noch erlaubten. Ein anderer Kläger wollte genau dagegen ein Verbot der Demo durchsetzen, weil er sich in seinem Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit verletzt sah, da die Teilnehmer infektionsschützende Mindestabstände nicht einhielten. Ein dritter Antragsteller wandte sich im Zusammenhang mit einer laufenden Versammlung gegen Maßnahmen der Polizei - ebenfalls ohne Erfolg in Karlsruhe.
© 2020 dts Nachrichtenagentur