Washington D.C.--(Newsfile Corp. - 15. September 2020) - Die Securities and Exchange Commission hat heute Anklagen gegen Unikrn Inc., einen Betreiber einer Online-ESports-Gaming- und Glücksspielplattform mit Sitz in Seattle, Washington, wegen der Durchführung eines nicht registrierten Initial Coin Offering (ICO) von digitalen Asset-Wertpapieren bekannt gegeben. Unikrn erklärte sich bereit, die Gebühren zu begleichen, indem eine Strafe in Höhe von 6,1 Millionen US-Dollar, im Wesentlichen das gesamte Vermögen des Unternehmens, an Investoren über einen Fair Fund verteilt wurde.
Nach dem Auftrag der SEC sammelte Unikrn zwischen Juni und Oktober 2017 durch das Angebot des UnikoinGold (UKG)-Tokens rund 31 Millionen US-Dollar ein. Der Auftrag stellt fest, dass Unikrn plante, den Angebotserlös zu verwenden, um mehr Funktionen auf der Gaming-Plattform zur Verfügung zu stellen und zusätzliche Anwendungen für die UKG-Token zu entwickeln. Unikrn versprach den Investoren, dass es einen sekundären Handelsmarkt für die Token sernieren würde und dass seine Bemühungen, die Verwendungen für den UKG-Token zu erhöhen, die Nachfrage nach und damit den Wert der Token erhöhen würden. Der Auftrag stellt fest, dass Unikrn UKG als Investitionsverträge angeboten und verkauft hat, die Wertpapiere darstellten, das Angebot jedoch nicht registrierten oder für eine Freistellung in Frage kam.
"Der Rahmen für die Registrierung und Befreiung von Wertpapieren soll den Anlegerschutz und den Zugang zu wesentlichen Informationen gewährleisten und gleichzeitig die Kapitalbildung erleichtern. Die Nichtbeachtung dieses Rahmens schadet den Anlegern und unseren Märkten", sagte Kristina Littman, Leiterin der Cyber Unit der SEC Enforcement Division. "Diese Entschließung ermöglicht es uns, im Wesentlichen alle Vermögenswerte von Unikrn an bereits geschädigte Investoren zurückzugeben, und beinhaltet Maßnahmen, um zukünftige Verkäufe an Kleinanleger zu verhindern, einschließlich der Deaktivierung der Token."
Die SEC stellt fest, dass Unikrn gegen die Registrierungsbestimmungen des Bundeswertpapiergesetzes verstoßen hat. Ohne die Feststellungen der SEC zuzugeben oder zu dementieren, erklärte sich Unikrn bereit, eine Strafe in Höhe von 6,1 Millionen US-Dollar zu zahlen. Mit dem Auftrag wird ein Fair Fund zur Rückgabe dieses Geldes an geschädigte Anleger festgelegt. Unikrn stimmte auch zu, das UKG zu deaktivieren, die Mitteilung über den Auftrag zu veröffentlichen und die Entfernung von UKG von allen digitalen Asset-Handelsplattformen zu beantragen. Nach dem Beschluss habe die Kommission diese Zusagen sowie die finanzielle Lage von Unikrn und die Tatsache, dass die Sanktion im Wesentlichen alle Vermögenswerte von Unikrn darstelle, bei der Annahme des Vergleichsangebots von Unikrn berücksichtigt.
In einem entsprechenden Verfahren kündigte das Washington state Department of Financial Institution einen Vergleich mit Unikrn wegen Verstößen gegen staatliche Registrierungsbestimmungen im Zusammenhang mit dem Angebot von Unikrn an.
Die Untersuchung der SEC wurde von Edward Reilly und Marc E. Johnson durchgeführt und von Amy Friedman, Carolyn Welshhans und Frau Littman mit Unterstützung des Gerichtsanwalts James Carlson unter der Aufsicht von Stephan Schlegelmilch überwacht. Die SEC würdigt die Unterstützung des Washington state Department of Financial Institutions.